Halter in Oberösterreich müssen in Zukunft mit deutlich strengeren Regeln rechnen, wenn sie mit ihren Hunden unterwegs sind oder sich einen neuen Vierbeiner anschaffen wollen. Für bestimmte Hunde wird eine zusätzliche "Alltagstauglichkeitsprüfung" fällig.

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Ein dramatischer Vorfall in Österreich löste im vergangenen Jahr heftige Diskussionen um Hunde aus. Damals griff American Staffordshire Terrier Elmo in Oberösterreich eine Joggerin (60) an, biss etliche Male zu und verletzte die Frau tödlich.

Seitdem fordern zahlreiche Politiker und Anwohner strengere Regeln für Listenhunde und eine Prüfung der Vierbeiner und Halter. Änderungen und Verschärfungen des Hundehaltungsgesetzes in Oberösterreich wurden monatelang ausgearbeitet und traten am 1. Dezember 2024 in Kraft.

Neue Regeln gelten seit Dezember 2024

Seitdem müssen alle Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen, wenn sie sich einen Hund anschaffen möchten. Der Sachkundenachweis besteht aus einer rund sechsstündigen Ausbildung, in der Halter über die tierschutzgerechte Haltung, Erziehung, Gefahren und Pflichten informiert werden. Eine weitere Neuerung des Hundehaltungsgesetzes in Oberösterreich liegt in der Unterscheidung zwischen großen und kleinen Hunden.

Als groß gilt ein Hund, wenn er eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder mehr hat oder mehr als 20 Kilogramm wiegt, heißt es auf der offiziellen Informationsseite des österreichischen Bundeslandes. Wer einen großen Hund halten möchte, muss seit dem 1. Dezember nicht nur einen Sachkundenachweis vorzeigen können, sondern auch eine spezielle Prüfung ablegen.

Prüfung für bestimmte Hunde notwendig

Die "Alltagstauglichkeitsprüfung" soll das Gespann Hund und Halter unter die Lupe nehmen und für mehr Sicherheit im Umgang mit dem kraftvollen Hund in der Öffentlichkeit sorgen. Das konfliktfreie Führen der Fellnase und die Vermeidung von Gefahren gehören ebenfalls zur Schulung. Hierbei sollen vor allem die Halter in die Verantwortung genommen werden.

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Bestimmte Rassen unterliegen zudem pauschal der Pflicht einer "Alltagstauglichkeitsprüfung". Dazu zählen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander.

Für sie besteht in der Öffentlichkeit eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Wer gegen die Regeln verstößt, muss in bestimmten Fällen mit Strafen von bis zu 7.000 Euro rechnen.  © Deine Tierwelt

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