Heftige Regenfälle und orkanartiger Sturm haben vor allem im Südwesten Deutschlands massive Schäden an Häusern und Autos angerichtet. Ein Überblick, welche Versicherung in welchem Fall zahlt.

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Die Wetterlage hält Einsatzkräfte im Südwesten Deutschlands in Atem. Vielerorts sind Straßen und Autobahnen gesperrt, Keller überflutet und Bäume umgefallen. Bei Sigmaringen in Baden-Württemberg etwa fiel ein Baum auf ein Wohnhaus, durchschlug das Dach und beschädigte drei Autos. Der Schaden beträgt laut Polizei etwa 60.000 Euro.

Wer von Schäden nach Unwettern betroffen ist, sollte rasch seine Versicherung verständigen. Die Wohngebäude- und die Autoversicherung helfen in vielen, aber nicht allen Fällen.

Welche Versicherung zahlt: Immobilien?

Wohngebäudeversicherungen decken grundsätzlich nur Schäden durch Hagel, Blitzeinschläge sowie Sturm ab einer gewissen Stärke ab.

Kommt es aber als Folge eines Sturms durch Starkregen oder Überschwemmungen benachbarter Flüsse etwa zu vollgelaufenen Kellern, greift die Gebäudeversicherung nicht: Hier ist eine zusätzliche Elementarversicherung nötig.

Je nach örtlicher Situation variieren die Prämien. In besonders gefährdeten Gebieten können Versicherungen sogar den Schutz ablehnen.

Gebäudehaftpflichtversicherungen wiederum übernehmen nur Schäden, die in Folge von Unwettern am Besitz anderer Menschen oder an diesen selbst entstehen. Das geschieht etwa, wenn herabstürzende Dachziegel auf das Auto des Nachbarn fallen.

Welche Versicherung zahlt: Hausrat?

Bei Hausratversicherung gelten ähnliche Regeln wie bei Gebäudeversicherungen: Ersatz gibt es für als direkte Sturm- oder Hagelfolge zerstörten Hausrat.

Auch bei Wasserschäden durch geplatzte Leitungen greifen diese Versicherungen. Schäden durch Überflutungen übernehmen sie aber nicht.

Welche Versicherung zahlt: Autos?

Bei Unwetterschäden an geparkten oder stehenden Autos greift ab Windstärke acht die Teilkaskoversicherung. Das gilt unter anderem für Beulen, die durch umstürzende Bäume oder Hagelschlag entstehen. Auch bei plötzlichen Überschwemmungen - etwa in Tiefgaragen - übernimmt sie die Schäden.

Wird ein Auto während der Fahrt von Trümmern getroffen, kommt es laut Experten auf die genauen Umstände an. Stürzen Gegenstände plötzlich vor das Fahrzeug auf die Straße, greift die Teilkaskoversicherung. Liegen Hindernisse allerdings schon länger auf der Straße, hilft nach Angaben des ADAC nur eine Vollkaskoversicherung.

Nicht übernommen werden generell außerdem Schäden durch Überflutungen, wenn der Autofahrer sich fahrlässig selbst in Gefahr begibt - etwa eine überschwemmte Fahrbahn nutzt. (ank/af/AFP)

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