• Viele Unternehmen holen sich vor Vertragsabschluss bei der Schufa eine Auskunft über den Verbraucher.
  • Wie genau die Bonität berechnet wird, ist jedoch unklar. Doch ein paar Details sind bekannt.
  • Es gibt Gespräche über einen Verkauf der Schufa ins Ausland.

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An der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung kommt niemand vorbei. Besser bekannt ist sie unter der Abkürzung Schufa. "Ohne Schufa-Auskunft gibt es keinen Kredit, keinen Mietvertrag und häufig nicht einmal einen neuen Mobilfunkvertrag", bestätigt Sonja Wezel von der Verbraucherzentrale Bremen.

"Auf die Daten der Auskunftei verlassen sich viele Unternehmen. Es ist auch in gewissem Maße verständlich, dass sie wissen möchten, mit wem sie da eigentlich einen Vertrag schließen."

Eine Schufa-Auskunft kann ausschlaggebend dafür sein, ob ein Mietinteressent die Wohnung bekommt oder ein Darlehensnehmer einen Kredit erhält. Sogar Stromanbieter können Kunden aufgrund ihrer Bonität ablehnen. Und manche Online-Händler bieten die Zahlung auf Rechnung nur bei positiver Schufa-Auskunft an.

Unternehmen melden der Schufa Daten

Die Schufa ist nicht die einzige Auskunftei in Deutschland. Aber sie ist die mit dem größten Datenschatz, denn sie besitzt nach eigenen Angaben Informationen über knapp 68 Millionen Personen. Jeder, der irgendwie am Geschäftsverkehr teilnimmt, kommt mit ihr in Kontakt. Banken, Händler, Stromanbieter und andere Unternehmen melden, ob bei ihrem Vertrag mit dem Verbraucher alles glattgelaufen ist oder ob es Probleme gab.

"Seit ein paar Jahren brauchen sie dafür nicht mehr die explizite Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Beim Vertragsschluss reicht eine Information darüber, dass die Daten weitergegeben werden", erklärt Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest. Dadurch weiß die Schufa etwa, wo jemand seinen Handyvertrag hat, wie hoch ein aufgenommener Kredit ist und wie viel Dispo eine Bank ihrem Kunden einräumt.

Neben Informationen von den Firmen nutzt die Schufa öffentliche Quellen, etwa das Schuldnerverzeichnis, und speichert die gemeldeten Wohnadressen. Das Vermögen, die Höhe des Gehalts, den Familienstand oder die Religionszugehörigkeit kennt das Unternehmen allerdings nicht.

Scores entscheiden über die Bonität

Mithilfe der gesammelten Daten errechnet die Auskunftei einen Score. "Der gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt", erklärt Pallasch. Ein Wert über 97,5 steht für ein sehr geringes Risiko, dass die Rechnung nicht bezahlt wird, ein sehr hohes Risiko besteht ab 80. Unter 50 wird es sehr kritisch.

"Allerdings berechnet sich der Score nicht aus dem individuellen Verhalten, sondern beruht auf Vergleichen mit anderen Personen derselben Gruppe." Zum Beispiel weiß die Schufa, wie zuverlässig laut ihrer Statistik Menschen um 30 Jahre sind, die ein Girokonto und einen Handyvertrag haben und bislang selten umgezogen sind. Zusammengenommen ergeben all diese Informationen die persönliche Ausfallwahrscheinlichkeit.

Neben dem Basisscore errechnet die Auskunftei spezielle Branchenscores, die über die Zuverlässigkeit in einem bestimmten Bereich urteilen. Etwa beim Bezahlen von Rechnungen oder dem Bedienen eines Immobilienkredits. Diese Branchenscores können Unternehmen bei berechtigtem Interesse als Auskunft anfordern.

Schufa: Manche Merkmale sind unklar

"Wie sich welches Merkmal genau auswirkt, das verrät die Schufa nicht", kritisiert Pallasch das Verfahren. Was bekannt ist: Einen positiven Einfluss auf den Score hat es, wenn die Auskunftei gemeldet bekommt, dass sich ein Verbraucher bei Girokonto, Kreditkarte, Handyvertrag oder Kauf auf Rechnung vertragsgemäß verhält, also pünktlich und vollständig zahlt. Negativ fallen angemahnte oder unbeglichene Rechnungen auf, Mahnbescheide, Inkasso- oder Insolvenzverfahren.

"Eine Kreditkarte per se ist kein schlechtes Merkmal, das kann aber kippen, wenn man mehrere hat. Gleiches gilt bei mehreren Girokonten oder Krediten. Da kann man nämlich vermuten, dass der Verbraucher mit seinem Geld nicht auskommt und mit den verschiedenen Konten jongliert", sagt Pallasch. Aber wo genau die Grenze verlaufe, das wisse niemand.

Verbraucher können Daten korrigieren

Da die Unternehmen auf die Auskünfte angewiesen sind, kann ein Verbraucher sich kaum gegen die Datensammlung wehren. Aber jeder hat das Recht, von der Schufa und anderen Auskunfteien einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie zu verlangen. "Besonders, wenn ein Vertrag mit Hinweis auf mangelnde Bonität verweigert wird, sollten Verbraucher nachforschen. Sind Daten falsch erfasst, können sie diese löschen oder korrigieren lassen", empfiehlt Pallasch.

Dazu müssen sie Belege vorlegen und im Einzelfall auch hartnäckig bleiben. Bei strittigen Daten empfiehlt es sich, diese für den weiteren Gebrauch zu sperren. Denn im Zweifel können falsche Angaben erhebliche Folgen haben.

Verkauf ins Ausland?

Die Schufa ist eine Aktiengesellschaft. Die meisten Anteile sind im Besitz verschiedener Banken. Laut Berichten des Finanznachrichtendienstes Bloomberg denken einige Eigentümer darüber nach, ihre Anteile zu verkaufen. Erste Gespräche soll es mit ausländischen Investoren schon gegeben haben.

Sonja Welzel kann verstehen, wenn Menschen Bedenken bezüglich eines Verkaufs ins Ausland haben. Schließlich gehe es hier um besonders sensible Daten. "Allerdings würde sich auch dann am Datenschutzniveau nichts ändern. Das deutsche Gesetz gilt weiterhin und muss angewendet werden."

Sie kann sich allerdings vorstellen, dass mit einem neuen Investor die Schufa weitere Geschäftsmodelle ausprobieren würde. "In der Vergangenheit hat sich bei solchen Versuchen aber gezeigt, dass der Gegenwind aus der Öffentlichkeit groß war. Da hat die Auskunftei solche Versuche schnell wieder fallengelassen."

Zuletzt hatte die Schufa beispielsweise in dem Pilotprojekt Check Now die Bewegungen auf Girokonten ausgelesen, um danach die Bonität eines Kontobesitzers zu beurteilen. Mit einem Häkchen an der falschen Stelle hätten Verbraucher der Auskunftei aber auch die Erlaubnis gegeben, die Daten länger zu speichern und für die Produktentwicklung zu verwenden. Ende März wurde das Projekt nach heftiger Kritik vorerst auf Eis gelegt.

Über die Experten:
Stephanie Pallasch ist Projektleiterin bei der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest. Sie beschäftigt sich seit Jahren mit Finanzthemen und beobachtet die Schufa schon lange.
Sonja Welzel ist Rechtsanwältin und Verbraucherrechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen. Sie berät zu verschiedenen Verbraucherthemen, z.B. Kaufverträgen, Abofallen oder Inkassoforderungen.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Stephanie Pallasch, Projektleiterin bei der Stiftung Warentest
  • Gespräch mit Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen
  • Schufa.de
  • Sueddeutsche.de: "Schufa stampft umstrittenes Projekt ein"
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