Stromleitungen bauen soll leichter werden, Patienten sollen beim Arzt schneller an Termine kommen und Sicherheitsleute sollen schneller überprüft werden können. Auch im Juni gibt es wieder einige neue Gesetze, Neuregelungen und andere Veränderungen.
Mehr Sprechzeit für Kassenpatienten
Ein neues Gesetz soll Kassenpatienten helfen, nicht mehr so lange auf einen Termin beim Arzt warten zu müssen. Dazu wird die Zahl der Sprechstunden, die ein Arzt oder eine Ärztin pro Woche anbieten muss, von mindestens 20 auf mindestens 25 angehoben. Bei Ärzten, die die Grundversorgung sichern, sollen fünf Stunden davon Sprechstunden für Patienten ohne festen Termin sein. Das betrifft unter anderem Orthopädie-Praxen, Frauenärzte und HNO-Ärzte.
Auch die Terminservicestellen, die seit rund drei Jahren unter der Nummer 116 117 erreichbar sind und Termine zentral vermitteln, sollen etwas anders arbeiten. Sie besorgen künftig nicht nur Termine bei Fachärzten, sondern auch bei Haus- und Kinderärzten. Grundsätzlich sollen sie für jeden Patienten, der anruft, innerhalb einer Woche einen Termin finden. Dabei soll die Entfernung zum Arzt für den Anrufer zumutbar sein und die Wartezeit soll nicht länger als vier Wochen betragen.
Das neue Termin- und Versorgungsgesetz, das bereits am 11. Mai in Kraft trat, soll außerdem dazu beitragen, dass sich mehr Ärztinnen und Ärzte auf dem Land niederlassen. So müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen solche Praxisgründungen künftig finanziell unterstützen. Zudem sollen die Ärzte einen Honorarzuschlag dafür bekommen, dass sie auf dem Land praktizieren.
Bessere Überprüfung von Sicherheitsleuten
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt ab Juni ein zentrales Bewacherregister. Darin werden Daten über private Bewachungsunternehmen und deren Mitarbeiter vorgehalten. Neben den Namen sollen das unter anderem Informationen zur Qualifikation und sonstigen Eignung der Leute sein. Bisher waren solche Daten lokal bei den Unternehmen gespeichert. Mit dem zentralen Register sollen unter anderem Verfassungsschutzbehörden solche Mitarbeiter schneller überprüfen können - zum Beispiel bei Vor-Ort-Kontrollen.
In der Vergangenheit kam es mitunter vor, dass selbst bei Großveranstaltungen nicht völlig klar war, wer die Sicherheitsleute vor Ort überhaupt waren und ob sie möglicherweise eine zweifelhafte Gesinnung hatten. Ein weiterer Grund für die Einführung des zentralen Registers waren Übergriffe privater Sicherheitsleute in Flüchtlingsheimen. Im Bewacherregister sollen nur Unternehmen und Personen, die in solch sensiblen Bereichen tätig sind, geführt werden.
Neue Stromleitungen sollen schneller genehmigt werden
Mittlerweile wird viel Strom aus erneuerbarer Energie, etwa Windkraft, gewonnen. Allerdings kommt nicht alles davon beim Verbraucher an, weil es nicht genügend Leitungen, also kein gutes Netz gibt. Um den Netzausbau voranzubringen, wurde ein Gesetz verabschiedet, das es den im Netzausbau tätigen Firmen leichter machen soll, schnell Genehmigungen zu bekommen.
Die Bundesregierung verspricht auf ihrer Website zwar, dass bei großen Neubauvorhaben Beteiligungen der Bürger weiter möglich sein sollen. Kritiker des Gesetzes, das am 17. Mai in Kraft trat, befürchten aber, dass es genau dieses Recht auf Beteiligung an der Entscheidung, ob und wo eine neue Stromleitung gebaut wird, beschneidet.
Freiwilligendienste künftig auch in Teilzeit möglich
Neben den Freiwilligendiensten für Jugendliche und junge Erwachsene, wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), gibt es seit 2011 den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Alle diese Angebote bieten jungen oder - im Fall des BFD - auch älteren Menschen für eine kleine Aufwandsentschädigung die Möglichkeit, in Berufe reinzuschnuppern oder Zeit bis zur Ausbildung, zum Studium oder dem nächsten Job zu überbrücken.
Das in Teilzeit zu machen, war gesetzlich bislang nur Menschen über 27 Jahren möglich. Eine neue Regelung, die am 11. Mai in Kraft getreten ist, erlaubt nun, dass auch Jüngere das machen können - wenn sie Gründe nennen, warum es ihnen nicht möglich ist, Vollzeit zu arbeiten. Die könnten zum Beispiel sein: weil sie ihre eigenen Kinder betreuen müssen, Angehörige pflegen oder weil sie selbst gesundheitlich eingeschränkt sind.
Amazon führt eine Mindestabgabe für Verkäufer ein
Der US-Konzern Amazon führt zum 5. Juni eine Mindestabgabe für Verkäufer auf seiner Shopping-Plattform ein. Wer dort seine Produkte verkauft, muss ohnehin zwischen sieben (Computer, Elektronik) und 45 Prozent (Zubehör zu Amazon-Produkten) des Verkaufserlöses eines Artikels an Amazon abgeben - bislang gab es dafür aber keinen Mindestbetrag. Jetzt liegt er bei 30 Cent. Wer also nach Prozenten eigentlich weniger als 30 Cent pro Artikel bezahlt hätte, zahlt jetzt etwas mehr.
Die prozentualen Abgaben an sich bleiben weitgehend gleich. Für so manche Produktgruppe, wie günstige Baby- und Beautyprodukte, sinken sie. Für einige Artikel, wie Bücher und Lebensmittel, gibt es weiterhin keine Mindestverkaufsgebühr.
Eurowings wird beim Handgepäck strenger
Die Lufthansa-Tochter Eurowings ändert ihren Service an Bord. So entfallen für Kunden mit sogenannten Smart-Tickets auf Kurz- und Mittelstreckenflügen in der Economy Class künftig die kostenlosen Snacks und Getränke. Kunden mit Basic-Tickets (also den günstigsten Tickets) wird zudem nicht mehr garantiert, dass sie ihr Handgepäck mit an Bord nehmen dürfen. Bei sehr vollen Flügen kann es passieren, dass sie ihr Handgepäck am Check-in-Schalter abgeben müssen und es mit dem anderen Gepäck im Frachtraum befördert wird. Bei allen Kunden soll künftig stärker kontrolliert werden, ob sie die zulässigen Maße und das zulässige Gewicht für Handgepäck einhalten.
Eine weitere Neuerung: Wie bei anderen Fluglinien schon länger üblich, wird es ein Priority-Boarding geben und eines für Basic-Kunden.
E-Scooter dürfen bald offiziell am Straßenverkehr teilnehmen
Ihr Status im Straßenverkehr war lange unklar. Aufgrund der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge, die am 15. Juni in Kraft treten soll, dürfen Elektroroller, auch E-Scooter genannt, nun aber bald offiziell am Straßenverkehr teilnehmen. Sie dürfen auf Radwegen, Fahrradstreifen und Fahrradstraßen fahren, nicht aber auf Gehwegen. Gibt es keinen Radweg, sollen die E-Scooter auf die Straße.
Einen Führerschein brauchen die Rollerfahrer nicht, sie müssen aber über 14 Jahre alt sein. Das Fahrzeug muss zudem versichert sein (Haftpflicht).
Verwendete Quellen:
- Website der Bundesregierung: Neuregelungen Juni 2019: Schnellerer Ausbau von Stromnetzen
- Website der Bundesregierung: Energiewende: Ausbau von Stromnetzen beschleunigen
- Website der Bundesregierung: Gesundheitspolitik: Schnellere Arzttermine - bessere Versorgung
- Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Bewacherregister
- Website der Bundesregierung: Gesellschaftliches Engagement: Freiwilligendienste künftig auch in Teilzeit
- Website der Augsburger Allgemeinen: Das ändert sich ab Juni 2019 in Deutschland
- Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Gewerberecht: Häufig gestellte Fragen zum Bewacherregister und Dokumente zum Download
- Website des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC): Elektroroller/E-Scooter: Das gilt demnächst im Straßenverkehr
- Amazon-Website: Gebührenübersicht für Verkaufen bei Amazon
- Website des Südwestrundfunks: Stromnetzausbau: "Bauen ohne Planung und Verstand"
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