In jedem Monat gibt es einige neue Regelungen und Gesetze. Im April betreffen sie unter anderem den umstrittenen Paragrafen 219a, in dem es um "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche geht, und viele kleine Verbesserungen für Verbraucher, wie ein neues Label beim Fleischeinkauf. Zudem sollten Immobilienbesitzer einen Blick in ihre Unterlagen werfen.

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Ältere Energieausweise laufen aus

Wer sein Haus demnächst verkaufen, vermieten oder verpachten will, sollte einen Blick auf den Energieausweis des Gebäudes werfen. Denn der läuft möglicherweise bald aus - oder ist schon ausgelaufen. Zehn Jahre sind diese Dokumente, die Auskunft darüber geben, wie energiesparend ein Haus ist, gültig. Das Vorlegen eines Energieausweises beim Verkauf, Vermieten oder Verpachten eines Wohngebäudes ist seit 2009 Pflicht.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen in Deutschland: Gebrauchsausweise und Bedarfsausweise. Die Deutsche Energieagentur (dena) rät zu Letzteren. Weil bei ihnen die gesamte Bauweise und ein Teil der Infrastruktur des Hauses mit einbezogen wird, seien sie einfach zuverlässiger.

Neues Label macht Fleischeinkauf einfacher

Tierschutz beim Einkaufen soll einfacher werden. Die großen deutschen Supermarktketten wie Edeka, Rewe, Aldi und Lidl führen zum 1. April ein einheitliches Siegel auf den Verkaufsverpackungen ein, um die Verbraucher schon auf den ersten Blick über die Haltungsbedingungen der Schlachttiere zu informieren.

Das einheitliche System sieht nun vier Stufen vor: Die erste Stufe "Stallhaltung" entspricht lediglich den gesetzlichen Anforderungen. Fleisch, das mit der Stufe 2 - "Stallhaltung plus" - gekennzeichnet ist, sichert Tieren unter anderem mindestens zehn Prozent mehr Platz und zusätzliches Beschäftigungsmaterial. Stufe 3 namens "Außenklima" garantiert Tieren noch mehr Platz und Frischluft-Kontakt. Bei Stufe 4 ("Premium") haben sie außerdem Auslaufmöglichkeiten im Freien. Auch Biofleisch soll in diese Stufe eingeordnet werden.

Mehr Mindestlohn für Zeit- und Leiharbeiter

Zu Beginn des Jahres wurde schon der allgemeine gesetzliche Mindestlohn angehoben, übers Jahr folgen nun Erhöhungen für spezielle Branchen. Im April sind die Leih- und Zeitarbeiter in den alten Bundesländern dran, ihr Mindestlohn steigt von 9,49 auf 9,79 Euro. In den neuen Bundesländern und in Berlin war schon am 1. Januar von 9,27 auf 9,49 Euro erhöht worden.

Außerdem steigt der Mindestlohn bei Firmen, die Aus- und Weiterbildungen anbieten. Hier werden je nach Qualifikation zwei Gruppen unterschieden. In der Gruppe 1 geht es rauf auf 15,72 Euro, in der Gruppe 2 auf 15,79 Euro. In drei Schritten wird dann bis 2022 weiter erhöht, auf 17,18 beziehungsweise 17,70 Euro.

Reform von § 219a tritt in Kraft

Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet es Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, damit zu "werben", dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dieses Verbot schloss es bislang aus, dass sie überhaupt irgendwo angeben können, dass sie den Eingriff vornehmen. Mit der Reform des Paragrafen ändert sich das nun. So können sie fortan etwa auf ihre Webseite schreiben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und mit welchen Methoden. Andere Informationen zu diesem Thema dürfen sie nach wie vor nicht geben. Die soll künftig die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bereitstellen, auf deren Webseite auch eine von der Bundesärztekammer kuratierte Liste mit den entsprechenden Ärzten und Krankenhäusern zu finden sein wird.

Der Paragraf 219a hat Befürworter, aber auch Gegner. Kristina Hänel, eine Ärztin aus Gießen, hat zum Beispiel eine gewisse Bekanntheit erreicht, weil sie sich gegen eine Verurteilung nach diesem Paragrafen wehrte. Sie findet, dass Schwangere, die über einen Abbruch nachdenken, das Recht haben müssen, sich vorher eingehend an unterschiedlichen Stellen zu informieren.

Die Reform, die nun in Kraft tritt, geht vielen der Kritiker nicht weit genug. "Sie setzt das Menschenrecht auf Zugang zu Information über sexuelle Gesundheit, Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch nicht vollständig um und trägt weiterhin zur Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten bei", sagte etwa die stellvertretende Geschäftsführerin von "pro familie" Schleswig-Holstein, Dagmar Steffensen, der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Einige Parteien erwägen gar eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht, sie wollen den Paragrafen ganz abschaffen.

Krankenhäuser bekommen mehr Geld für Organtransplantationen

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem das Ziel gesetzt, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Dazu hat sie kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das einige Rahmenbedingungen dafür verbessern soll. Unter anderem sollen die Transplantationsbeauftragten in jenen Krankenhäusern, die solche Operationen machen, künftig mehr Zeit für ihre Aufgabe bekommen. Sie sollen außerdem mehr Kompetenzen bekommen, etwa Zugang zu allen notwendigen Unterlagen und zu den Intensivstationen.

Um einer Person, die Organe spenden möchte, diese nach dem Tod auch tatsächlich zu entnehmen, muss ihr Hirntod eindeutig festgestellt werden. Und das schnell genug, damit die Organe keinen Schaden nehmen. Offenbar gab es damit in der Vergangenheit Probleme, sodass nun ein Bereitschaftsdienst von Neurologen und Neurochirurgen eingerichtet wird, die in solchen Fragen "zu jeder Zeit" helfen sollen.

In dem neuen Gesetz ist auch festgelegt, dass die sogenannten Transplantationszentren, in denen solche Eingriffe gemacht werden, dafür künftig besser vergütet werden sollen. Laut "Ärzte Zeitung" soll so fortan der "gesamte komplexe Prozess der Organspende refinanziert" werden.

Kein Google+ mehr für private Nutzer

Weil die Herausforderungen groß, die Nutzungszahlen aber nicht groß genug waren, schließt Google sein soziales Netzwerk Google+. Am 2. April würden alle Konten von privaten Nutzern geschlossen und die Inhalte der Seiten nach und nach gelöscht, heißt es in einer Ankündigung im Support von Google+. Das Angebot war ein Konkurrent zu Facebook.

Erweitertes Diesel-Fahrverbot in Stuttgart

Das bereits seit dem 1. Januar bestehende Diesel-Fahrverbot im Stuttgarter Stadtgebiet gilt ab dem 1. April auch für die Stuttgarter selbst. Bislang galt es nur für Auswärtige.

Weiterhin vom Fahrverbot ausgenommen sind Handwerker, Krankenwagen, Lieferverkehr, Polizei und Katastrophenschutz. Auch Pendler im Schichtdienst können Ausnahmen beantragen. Laut der Badischen Zeitung wurden bislang 10.000 davon beantragt, rund 3.800 wurden abgelehnt und etwas mehr erteilt.

Eigentlich sollten ab dem 1. April auch für einige Gebiete in Bonn und Köln Fahrverbote für Diesel der Euro-Abgasnorm 1 bis 4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 gelten. Allerdings läuft hier noch ein Gerichtsverfahren, deswegen sind diese Verbote erst einmal noch ausgesetzt. (mit Material der dpa)

Verwendete Quellen:


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