Zum ersten Mal seit 2016 kommt der britische Mega-Star Adele wieder nach Deutschland. Das Interesse an Tickets für die Shows im August in München ist riesig. Das ruft auch Betrüger auf den Plan und sorgt für Wucher-Preise. Eine Verbraucherexpertin hat wichtige Tipps, worauf Fans achten sollten – und was sie unbedingt vermeiden sollten.

Mehr zum Thema Verbraucher

Mega-Ansturm auf Adele-Tickets: Im August kommt die britische Sängerin für insgesamt zehn Open-Air-Konzerte nach München und spielt in einer eigens für sie eingerichteten Arena. Pro Auftritt passen in die Arena auf dem Gelände der Messe München rund 80.000 Menschen – Interesse an den Tickets haben aber mehrere Millionen.

Schon am Montagabend (5. Februar) hatten sich laut Bericht der Agentur "Live Nation" mehr als 2,2 Millionen Menschen für den Ticketverkauf registriert. Die regulären Preise liegen in acht Kategorien laut Veranstalter zwischen 74,90 (hintere Tribüne, oben) bis hin zu 419,90 Euro (direkt vor der Bühne).

Lesen Sie auch

Der Vorverkauf läuft gestaffelt ab: Registrierte Fans, die sich über die Webseite "adele.com" angemeldet hatten, konnten bereits ab Mittwochmorgen (7. Februar) ihr Glück versuchen. Sie haben einen Login-Code für den Vorverkauf erhalten – eine Garantie für ein Ticket ist das allerdings nicht, allerdings ein Vorsprung.

Ein weiteres Kontingent steht für Kunden von "Telekom" und "RTL+" bereit, die seit Donnerstag (8. Februar) um zehn Uhr Tickets ergattern können. Der Verkauf über die Plattform "Ticketmaster" läuft ebenfalls seit Donnerstag (14 Uhr), der allgemeine Kartenverkauf hat am Freitag (9. Februar) um zehn Uhr begonnen. Wer in der ersten Runde leer ausgeht, kann bei einem erneuten Besuch der Vorverkaufsplattformen Glück haben: Manchmal werden neue Kontingente freigeschaltet, zum Beispiel, wenn Warenkörbe abgelaufen sind.

Weitere News gibt's in unserem WhatsApp-Kanal. Klicken Sie auf "Abonnieren", um keine Updates zu verpassen.

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Manche Fans versuchen noch auf anderem Wege an Tickets zu kommen: etwa über Reseller-Märkte wie viagogo oder die Plattform Kleinanzeigen. Die Verbraucherzentrale Bayern rät davon allerdings ab. Das gilt nicht nur für die anstehenden Konzerte von Adele, sondern auch für andere Veranstaltungen, bei denen der Fan-Andrang groß ist: Etwa bei der Europa-Fußballweltmeisterschaft, die im Juni und Juli 2024 in Deutschland stattfindet.

"Wir raten dazu, Tickets nur bei offiziellen Plattformen, die zum Beispiel durch den Veranstalter beauftragt oder bereitgestellt werden, zu kaufen", sagt Rechtsreferentin Sonja Neumann von der Verbraucherzentrale Bayern auf Anfrage unserer Redaktion. Hier sei das Risiko, keine oder gefälschte Tickets zu erhalten oder am Ende keinen Einlass zur Veranstaltung zu bekommen, gering.

Der Reseller-Markt gilt unter Verbraucherschützern allgemein als undurchsichtig, immer wieder gibt es Gerichtsurteile, die die mangelnde Seriosität solcher Zweitanbieter herausstellen. Musiker wie Ed Sheeran erkennen bei "Viagogo" gekaufte Tickets beispielsweise nicht an. Außerdem sind die Tickets auf solchen Plattformen meist nicht nur überteuert, sondern teilweise auch gefälscht.

Unseriöse Angebote erkennen

Hat man ein Ticket erworben und kann oder möchte doch nicht zum Konzert gehen, gibt es oft die Möglichkeit des sogenannten "Fan-to-Fan"-Verkaufs. Dabei kann man über offizielle Fan-to-Fan-Weiterverkaufsplattformen sein Ticket wieder loswerden. Informationen dazu finden sich stets auf der Webseite des Veranstalters.

"Unseriöse Angebote können Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel daran erkennen, dass Tickets bereits sofort nach Start des Vorverkaufs auf Plattformen von Dritten zum Verkauf angeboten werden. Auch bei Kontaktanfragen oder Kommentaren, die Tickets gleich nach Start des Vorverkaufs in sozialen Medien zum Verkauf anbieten, sollte man misstrauisch sein", warnt Neumann.

Zusätzlich sei es sich hilfreich, sich immer über die Ticketmodalitäten zu informieren: "Wird das Ticket nur digital vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, können Angebote mit Papiertickets als unseriös eingestuft werden", so die Expertin. Auch, ob die angebotenen Tickets personalisiert seien oder direkt nach dem Kauf vom Veranstalter schon zur Verfügung gestellt werden, könne in diesem Zusammenhang ein Indiz sein.

Nicht unter Druck setzen lassen

Außerdem rät Neumann, sich beim Ticketkauf nicht unter Druck setzen zu lassen – auch, wenn es um begehrte Tickets geht. Rot blinkende Countdowns oder Hinweise, es handele sich um eins der letzten verfügbaren Tickets, sollen Kundinnen und Kunden zum schnellen Kauf verleiten, bei dem sie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen überlesen oder unbewusst teure Zusatzversicherungen dazubuchen.

"Beim Kauf von Tickets im Online-Handel gibt es in der Regel kein Widerrufsrecht."

Sonja Neumann, Verbraucherzentrale Bayern

"Man sollte sich in Ruhe anschauen, wie die Konditionen beim Ticketkauf ausgestaltet sind. Denn beim Kauf von Tickets im Online-Handel gibt es in der Regel kein Widerrufsrecht", erinnert Expertin Neumann.

Allgemein sei es jedoch schwierig, eine pauschale Anbieterempfehlung auszusprechen. "Wichtig ist, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, wo sie ihr Ticket kaufen. Bei einer offiziellen Vorverkaufsstelle? Über eine Plattform von einem Dritten? Ist dieser eine Privatperson oder ein gewerblicher Händler? Oder können sie das Ticket auf der Plattform gar nicht direkt kaufen, sondern geben nur einen Suchauftrag als Dienstleistung für das jeweilige Ticket in Auftrag?", erklärt Neumann.

Ebenso sei es Fans selbst überlassen, welchen Preis sie bereit sind, für ein Ticket zu zahlen. "Werden die Tickets auf dem Zweitmarkt gekauft, können sie sich dabei an der Information über den Originalticketpreis, der vom Veranstalter festgelegt wurde, informieren", sagt Neumann. Im Fall von Adele wurden Tickets kurze Zeit nach Start des Vorverkaufs zu Preisen von über 1.000 Euro zum Kauf angeboten. Auch auf Reseller-Plattformen werden sie teils zum vierfachen Preis angeboten.

Die Verbraucherschützerin hat einen weiteren wichtigen Hinweis: "Einige Veranstalter verbieten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingung den Weiterverkauf der Tickets, wenn er über einen bestimmten Betrag des Originalpreises hinaus geht. Darauf sollten Verbraucher achten – sonst könnte ihnen der Einlass verweigert werden. Auch auf mögliche Zusatzkosten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten. Diese können zum Beispiel für den Versand oder für Ticketversicherungen anfallen.

Über die Gesprächspartnerin

  • Sonja Neumann ist Referentin in der Abteilung Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern e. V.

Verwendete Quellen

Viele sprechen diese Firmennamen falsch aus

Viele Markennamen ausländischer Firmen werden in Deutschland oft falsch ausgesprochen. Ein Name, bei dessen Aussprache sich viele unsicher sind, gehört einem sehr erfolgreichen Zahlungsdienstleister aus den USA. (Foto: IMAGO/Manfred Segerer)
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.