Das lange diskutierte Cannabisgesetz ist am 1. April in Kraft getreten. Damit ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland nun offiziell erlaubt. Doch es gibt Einschränkungen, die man kennen sollte.

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Aufgrund des steigenden Cannabiskonsums in Deutschland hat die Bundesregierung eine Überarbeitung der Drogenpolitik eingeleitet. Das nun in Kraft getretene Gesetz ab dem 1. April 2024 basiert auf dem Zwei-Säulen-Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne).

Dieses sieht vor, dass Erwachsene Cannabis privat für den Eigenbedarf anbauen dürfen und sich kommerzielle Lieferketten in Deutschland etablieren. Ziel sei es, den illegalen Cannabismarkt einzudämmen, die Qualität zu kontrollieren sowie Aufklärung und Prävention zu stärken. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen stehe dabei im Mittelpunkt.

Wem ist es erlaubt, Gras zu konsumieren?

Wer ab April 2024 in Deutschland Gras konsumieren will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit mitführen und bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren, informiert die Bundesregierung auf ihrer Website. Für Minderjährige bleibt der Besitz und der Konsum von Cannabis verboten.

Woher bekommt man Cannabis?

Es wird keine Geschäfte geben, die Cannabis verkaufen. Stattdessen muss man Mitglied in einem sogenannten Cannabis Social Club (CSC) mit jeweils bis zu 500 Mitgliedern werden, wo man das Gras legal kaufen kann. Diese Clubs dürfen Cannabis anbauen und ihren Mitgliedern kostenlos zur Verfügung stellen. Finanziert wird der Anbau durch Mitgliedsbeiträge, sie dürfen jedoch frühestens ab dem 1. Juli mit dem Anbau beginnen.

Auch Personen, die nur gelegentlich Cannabis konsumieren, müssen einem Cannabis-Club beitreten, um Gras legal zu beziehen. Denn Cannabis darf nicht über bereits registrierte Mitglieder bezogen werden. Die Weitergabe und der Verkauf an Jugendliche und Erwachsene sind verboten.

Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren mit einer Mitgliedschaft ist die Abgabemenge zudem auf 30 Gramm begrenzt, wobei der THC-Gehalt maximal zehn Prozent betragen darf.

Wie viel darf selbst angebaut werden?

Wem die Mitgliedschaft in einem CSC zu aufwendig ist, kann selbst anbauen. Erwachsene dürfen maximal drei Pflanzen anbauen. Auch in Haushalten mit mehreren Personen darf jede erwachsene Person drei Pflanzen haben. Wer Kinder im Haus hat, muss die Pflanzen allerdings durch geeignete Maßnahmen schützen, zum Beispiel in abschließbaren Schränken oder Räumen.

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Samen oder Stecklinge können in einem Cannabis-Club gekauft werden, wofür man nicht Mitglied sein muss. Allerdings ab Juli 2024 zunächst sieben Samen pro Monat.

Doch aufgepasst: Im Kleingarten dürfen keine Cannabis-Pflanzen angebaut werden. Auch der Handel bleibt strafbar.

Darf überall konsumiert werden?

Gras zu konsumieren, ist nicht überall erlaubt, etwa in der Anwesenheit von Jugendlichen. In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr darf Cannabis außerdem nicht in Fußgängerzonen konsumiert werden. Auch in Sichtweite von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten ist es verboten.

Wer es genauer wissen will, der Wortlaut im Gesetz ist: "Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben." Laut ZDF kann der Abstand aber auch geringer sein, wenn die Sicht etwa durch eine Häuserreihe versperrt ist.

Autofahrer sollten beim Cannabiskonsum ebenfalls vorsichtig sein. Im Straßenverkehr liegt der Grenzwert nach wie vor bei 1,0 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC pro Milliliter Blutserum. Wer mehr im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. (che/spot/mak)  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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