Die geplante Legalisierung von Cannabis ist umstritten. Doch wie will die Bundesregierung ihr Vorhaben konkret umsetzen und was bedeutet das für Konsumentinnen und Konsumenten? Alle Fragen und Antworten zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland im Überblick.

Mehr zum Thema Verbraucher

Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland kann kommen. Das Bundeskabinett in Berlin hat nach dpa-Informationen am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Nach dem Beschluss im Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist es nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber nicht zustimmungspflichtig. Mit einem Inkrafttreten rechnet das Ministerium bis zum Jahresende.

Was ist Cannabis überhaupt und wie wirkt es?

Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Das Harz an den Blüten der weiblichen Pflanze enthält laut Deutschem Hanfverband hohe Konzentrationen von Tetrahydrocannabinol (THC), das ist der Stoff mit der Rauschwirkung.

Werden die getrockneten knollenartigen Blüten geraucht oder Produkte mit THC konsumiert, werden Nutzer "high": Sie geraten je nach Menge und Konzentration in einen entspannten Zustand. Bei manchen Menschen ruft die Droge aber auch Angstzustände und Panik hervor. Der Rausch-Höhepunkt dauert ungefähr eine halbe Stunde an und ebbt dann langsam ab. Ein typisches Anzeichen dafür, dass jemand "bekifft" ist, sind stark gerötete Augen.

Wie weit verbreitet ist Cannabis-Konsum in Deutschland?

Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf repräsentative Befragungen aus dem Jahr 2021. Darin gaben 8,8 Prozent aller Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren an, in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben.

Bei den Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren sagten 9,3 Prozent, schon einmal Cannabis probiert zu haben. 1,6 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe gaben regelmäßigen Konsum an. Bei den jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) hatte die Hälfte schon einmal probiert. 8,6 Prozent gaben regelmäßigen Konsum in den vergangenen zwölf Monaten an.

Was konkret soll nun rechtlich neu geregelt werden?

Die Pläne sehen vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen, wo es bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet und mit entsprechenden Strafvorschriften belegt ist.

Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm erlaubt sein - von Volumen und Gewicht in etwa vergleichbar mit zwei gehäuften Esslöffeln Blumenerde. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

Soll Cannabis auch frei verkauft werden können?

Nein, erst einmal nicht, obwohl das der ursprüngliche Plan war - angelehnt an Länder wie Kanada oder einzelne US-Bundesstaaten. Dort gibt es spezielle Läden, in denen von Blüten ("Gras") über fertig gerollte Joints bis hin zu mit Cannabis versetzten Süßigkeiten verschiedenste Produkte frei an Erwachsene verkauft werden.

Das soll nun in Deutschland zunächst vereinzelt in Modellprojekten erprobt werden. Allerdings ist dafür auch erst noch ein gesondertes Gesetz nötig, das noch gar nicht vorliegt.

Wie genau soll das in Cannabis-Clubs laufen?

Dort sollen die Pflanzen "gemeinschaftlich" und "nicht-gewerblich" angebaut und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden dürfen. Die Finanzierung läuft über den Mitgliedsbeitrag. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt. Pro Tag dürfen maximal 25 und pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied ausgegeben werden - bei unter 21-Jährigen nicht mehr als 30 Gramm im Monat mit maximalem THC-Gehalt von zehn Prozent. Die Droge darf nur in einer "neutralen Verpackung" mit Beipackzettel ausgegeben werden, auf dem Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt angegeben sind.

Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher gestaltet werden. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss.

Welche Regeln sind noch geplant?

Kiffen in den Cannabis-Clubs und deren Nähe soll verboten sein, genauso wie im Umkreis von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten oder Spiel- und Sportplätzen und in Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr.

Lesen Sie auch: Amsterdam verbietet Kiffen auf der Straße

Was spricht für eine Legalisierung von Cannabis, was dagegen?

Hier tobt eine aufgeladene Debatte: Befürworter und die Bundesregierung argumentieren damit, dass die Verbotspolitik gescheitert sei, da trotzdem immer mehr gekifft wird. Dann lieber qualitativ gute Produkte begrenzt freigeben, ohne möglicherweise giftige Beimischungen und mit Klarheit über den THC-Gehalt, so das Argument. Außerdem könnten so der Schwarzmarkt und die organisierte Drogenkriminalität eingedämmt werden.

Gegner befürchten dagegen eine "Normalisierung" der Droge, Mehrbelastungen für Ermittler und Gerichte, sinkende Hemmschwellen auch bei Jugendlichen und verweisen auf Gefahren des Cannabis-Konsums für das noch nicht ausgereifte Gehirn bei Heranwachsenden. (dpa/mak)

"Kompletter Kontrollverlust": Harsche Kritik an Cannabis-Legalisierung

Am Mittwoch (16.8.) soll der Entwurf der Bundesregierung für die Legalisierung von Cannabis beschlossen werden. Mehrere Landesminister der CDU haben den Entwurf jetzt scharf kritisiert. Es drohe ein "totaler Kontrollverlust".
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.