• Für Laien wirkt die Flut an notwendigen Formalitäten, um BAföG zu bekommen, verwirrend bis abschreckend.
  • Doch der Aufwand lohnt sich.
  • Denn ohne Geldsorgen kann man sich deutlich besser auf die Ausbildung konzentrieren.

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Das Kürzel BAföG hat wohl jeder schon einmal gehört und die meisten wissen auch, dass es dabei um eine finanzielle Ausbildungshilfe für Studenten geht. Doch wofür steht die Buchstabenfolge genau? Da wird es schon kniffliger.

Es handelt sich um die Abkürzung für "BundesAusbildungsförderungsGesetz". Eingeführt wurde es, um Schülern und Studenten Chancengleichheit für eine adäquate Ausbildung zu ermöglichen, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern.

Die Hälfte des BAföG ist ein Zuschuss, der von den Studenten nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen.

Voraussetzungen für BAföG

BAföG wird nicht nur Studenten an Universitäten, Hochschulen und Akademien gewährt, sondern auch Schülern ab der 10. Klasse, die sich in der Erstausbildung befinden sowie an Fachober-, Abend- und Berufsschulen. Für den Erhalt von BAföG sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Förderberechtigt ist man nur, wenn das eigene Einkommen, das des Ehepartners oder der Eltern nicht ausreichen, um eine Ausbildung finanziell zu ermöglichen. Der gemeinsame Freibetrag bei verheirateten Eltern liegt beispielsweise bei 1.835 Euro (ab August 2020: 1.890 Euro).

Das angesparte Vermögen der Eltern wird für die BAföG-Entscheidung nicht herangezogen, wohl aber das Ersparte des Antragsstellers. Dieses darf bei nicht liierten, kinderlosen Studierenden 7.500 Euro nicht übersteigen (ab August 2020: 8.200 Euro).

Die Bewilligung des BAföG muss jährlich neu beantragt werden, allerdings sind die Folgeanträge weniger aufwendig, da manche Unterlagen nicht erneut vorgelegt werden müssen. Auch erwartet das BAföG-Amt einen Nachweis, dass der Student fleißig seinen Abschluss anstrebt. Spätestens nach dem vierten Semester muss der Studierende dieses Engagement mit einem eingereichten Leistungsnachweis beweisen.

Langzeitstudenten können also nicht auf ewigen Geldsegen setzen: BAföG kann man normalerweise nur bis zum Ende der Regelstudienzeit beziehen. Wer das Studienfach wechselt, erhält in der Regel keine weitere Unterstützung.

Gibt es eine Altersgrenze?

Ob man BAföG beantragen kann, ist auch eine Altersfrage. Das Höchstalter liegt bei 30 Jahren zu Beginn des Studiums beziehungsweise 35 Jahren beim Start eines Masterstudienganges.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Beispielsweise, wenn man sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben hat oder ganz ohne studiert. Auch persönliche oder familiäre Hinderungsgründe werden unter Umständen anerkannt.

Ein Selbstfindungstrip wird als Erklärung kaum ausreichen, wohl aber Erziehungszeiten. Auch eine "einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse" berechtigt zu BAföG. Das kann beispielsweise die Scheidung oder der Tod des Ehepartners sein.

Wann spielen die Finanzen der Eltern keine Rolle?

Elternunabhängiges BAföG wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Beispielsweise bei Vollwaisen, wenn keine Informationen über den Verbleib der Eltern vorliegen oder sie rechtlich nicht in der Lage sind, im Inland Unterhalt zu leisten.

Auch wer bereits fünf Jahre gearbeitet hat oder nach einer Berufsausbildung eine mindestens dreijährige Erwerbstätigkeit nachweist, kann elternunabhängiges BAföG für ein Studium beantragen.

Als "Erwerbstätigkeit" gilt hierbei auch Kindererziehung. Mutterschutz-Zeiten oder Bundesfreiwilligendienst mit Mindesteinkünften ebenso. Auch angehende Masterstudenten über 30 und unter 34 Jahren können eine elternunabhängige Förderung beantragen.

BAföG berechnen

Lohnt sich der ganze Papierkram überhaupt? Die Antwort auf diese Frage ist individuell. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, den eigenen Anspruch im Vorfeld zu kalkulieren.

Eine erste Einschätzung liefert beispielsweise ein BAföG-Rechner. Allerdings können diese nur ungefähr und ohne Gewähr auf die Höhe der Förderung hinweisen. Das teilt das "Studentenwerk Deutschland" mit. Grundsätzlich gilt: Wer selbst gut verdient oder dessen Eltern oder Lebenspartner ein gutes Einkommen haben, wird in geringerem Umfang gefördert.

BAföG-Höchstsatz

Mit welcher monatlichen Summe bei grundsätzlichem Anspruch auf BAföG gerechnet werden kann, hängt davon ab, welcher Bedarf ermittelt wird. Auf den maximalen Förderbetrag kann auch das Vermögen und das Einkommen angerechnet werden.

Der aktuelle Höchstsatz für Studierende an Akademien, höheren Fach- und Hochschulen liegt bei 853 Euro (ab August 2020: 861 Euro). Geringere Höchstbeträge stehen Azubis an anderen Ausbildungsstätten zu. Der Grundbedarf richtet sich nach der Ausbildungsstätte sowie der Ausbildung.

In die Berechnung, welcher konkrete Förderbetrag dem Studenten zusteht, fließt außerdem mit ein, ob er bei seinen Eltern wohnt. Schüler und Studierende, die ein Abendgymnasium, ein Kolleg oder eine Fachschulklasse besuchen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird, erhalten eine Wohnpauschale.

Die Höhe dieser Pauschale hängt davon ab, ob die Person für die Dauer der Ausbildung bei den Eltern wohnt.

Mögliche Zuschläge für Versicherungen und Kinderbetreuung

Für die Berechnung des konkreten Bedarfsbetrags spielt auch eine Rolle, ob der Studierende selbst in eine Kranken- und Pflegeversicherung einzahlt. Wer nachweislich beitragspflichtig versichert ist, hat Anspruch auf einen Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wer mit einem Kind unter zehn Jahren zusammenlebt, hat zusätzlich Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag. Dieser liegt derzeit bei 140 Euro pro Kind. Wer BAföG bekommt, darf natürlich dennoch nebenbei Geld verdienen. Das ist auch sinnvoll, weil selbst der BAföG-Höchstsatz nicht gerade zu einem Leben ohne Geldsorgen ausreicht.

Es gibt allerdings eine Höchstgrenze, ab welcher das BAföG sonst gekürzt würde. Dieser Freibetrag liegt bei 5.400 Euro beziehungsweise 450 Euro pro Monat. Auch auf seine Arbeitszeit sollte man achten: Wer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, verliert den Anspruch auf BAföG.

Wo beantragt man BAföG?

Das Studentenwerk am jeweiligen Hochschulort hilft hier weiter. Beim Amt für Ausbildungsförderung wird das BAföG dann beantragt. Für BAföG-Anträge von Auszubildenden an Akademien, höheren Fachschulen, Abendgymnasien sowie Kollegs ist dagegen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung des Ausbildungsortes zuständig. Bei diesen Ämtern erhält man den Antrag für die Förderleistung.

Alternativ kann man den Antrag auch online auf der Seite des "Bundesministeriums für Bildung und Forschung" downloaden oder dort postalisch anfordern. Die ausgefüllten Formblätter müssen dann wieder beim Amt eingereicht werden, welches über den Antrag entscheidet - entweder persönlich oder per Post.

Mittlerweile ist auch eine Online-Übermittlung möglich, wenn man einen elektronischen Personalausweis und ein Kartenlesegerät hat oder ein Smartphone mit NFC-Chip.

Wie lange dauert die Überprüfung?

Nachdem die Überprüfung einige Monate dauern kann, empfiehlt es sich, den Antrag auf BAföG bereits drei Monate vor Beginn des Studiums oder der Ausbildung zu stellen.

Bei einem Studium im Ausland sollte man sogar noch schneller dran sein. Dabei werden sechs Monate vor Beginn des Aufenthalts empfohlen. Ein Tipp von der Bundesministerin für Bildung und Forschung: ein formloser Antrag genügt zunächst. Der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen notwendigen Unterlagen kann dann nachgereicht werden.

Checkliste mit wichtigen Unterlagen für den BAföG-Antrag

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Bescheinigung der Krankenversicherung
  • Vermögensnachweis (Kontoauszüge zum Zeitpunkt des Antrags, Versicherungen, Fahrzeugschein ...)
  • Mietvertrag
  • Nachweise über Schulden (z.B. Kreditvertrag)
  • Steuerbescheid beider Eltern vom vorletzten Jahr
  • Gegebenenfalls Steuerbescheid des Ehepartners vom vorletzten Jahr
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunde der Kinder
  • Nachweis von Praxiszeiten und eines Ausbildungsabschlusses

Wann wird die BAföG-Rückzahlung nötig?

Die Hälfte der während des Studiums erhaltenen Gesamtsumme muss nie zurückgezahlt werden. Die BAföG-Berechtigten erhalten sie als Zuschuss vom Bund. Die andere Hälfte allerdings versteht sich als gewährtes Darlehen.

Und wie andere Darlehensgeber will auch das BAföG-Amt sein Geld irgendwann zurück. Genauer gesagt: nach einer Schonfrist von fünf Jahren nach der Regelstudienzeit. Insgesamt hat man 20 Jahre Zeit, die Schulden zu tilgen.

Die Mindestrate pro Monat beträgt 105 Euro (ab April 2020: 130 Euro). Wer die Schulden allerdings vorzeitig tilgt, erhält einen Erlass auf den ausstehenden Betrag. Wer nicht zahlen kann, sollte eine Freistellung beantragen.

Mit dieser werden die Ratenzahlungen pausiert. Die maximale Summe, die es zurückzuzahlen gilt, beträgt 10.010 Euro - selbst dann, wenn das Darlehen insgesamt höher war. Somit sind in der Regel selbst diejenigen, die den Höchstbetrag zahlen müssen, nach sechseinhalb Jahren schuldenfrei.

Verwendete Quellen:

  • Bundesministerin für Bildung und Forschung: "Das BAföG: Starke Förderung für Studierende, Schülerinnen und Schüler"
  • Bundesministerin für Bildung und Forschung: "So funktioniert die Antragstellung"
  • Deutsches Studentenwerk: "BAföG beantragen"
  • Stiftung Warentest: "So funk­tioniert der Bafög Antrag"
  • Naspa: "BAföG: So beantragen Sie die Ausbildungshilfe"
  • BAföG Aktuell: "BAföG Bedarf - Höhe der Förderung - Leistungsbedarf"
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