Kreditkarten sind grundsätzlich ein sicheres Zahlungsmittel, wenn man verantwortungsvoll damit umgeht. Was aber, wenn die Kreditkarte oder die zugehörigen Daten missbraucht werden? Was schützt vor Kreditkarten-Betrug?

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Nicht zuletzt das zunehmende Online-Shopping macht Kreditkarten immer beliebter. Einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang vorausgesetzt, sind Kreditkarten auch ein recht sicheres bargeldloses Zahlungsmittel. Mit der zunehmenden Nutzung von Kreditkarten steigt jedoch leider auch die Quote des Missbrauchs. Deshalb ist es unerlässlich zu wissen, wie Abzocke mit Kreditkarten funktioniert und wie man sich entsprechend davor schützen kann.

Der durch Kreditkarten-Betrug verursachte Schaden liegt bei mehr als 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Hier erfahren Sie, was hinter Kreditkarten-Missbrauch steckt, wie Sie vorgehen sollten, falls Sie selbst betroffen sind, und wie sie sich am besten vor den Betrügern schützen können.

So gehen die Betrüger bei der Abzocke vor

Eine 100-prozentige Sicherheit kann es nicht geben. Beim Einkaufen muss die Karte nicht einmal vorliegen. Es genügen die Basisdaten. Drei Arten von Betrug gilt es zu unterscheiden:

  • Kartendiebstahl: Dabei handelt es sich um die häufigste Form des Kreditkartenbetrugs. Die Karte wird physisch entwendet und die Betrüger können sie umgehend zum Zahlen nutzen. Häufig nur mit einer Unterschrift "abgesichert", stellt die Nutzung keinerlei Hindernis dar.
  • Elektronischer Klau der Daten: Die simpelste Variante des Datendiebstahls erfolgt über infizierte Computer von privaten Usern. Was auch häufig passiert: Verbraucher geben Daten preis, wobei sie Opfer des sogenannten "Phishings" werden. Kriminelle leiten die Nutzer auf manipulierte Websites, auf denen sie Zahlungsdaten offenlegen sollen. Für den Einkauf mit Kreditkarte im Internet werden die Daten der Karte an den Händler übermittelt. Kriminellen genügt hierbei der Zugriff auf Kartennummer, Name sowie Prüfziffer, um Überweisungen einzuleiten oder online einzukaufen. Das Gefährliche ist, dass Datenklau oft vergleichsweise spät bemerkt wird.
  • Diebstahl der Daten bei Online-Händlern oder Kreditkarten-Anbietern: Hackern gelingt es von Zeit zu Zeit, sich in großem Umfang die Kreditkartendaten von Kunden zu beschaffen.

Was tun nach Kreditkartenbetrug?

Es ist passiert: Die Karte oder die zugehörigen Daten sind abhanden gekommen. Ein schnelles Handeln nach Diebstahl oder Missbrauch der Kreditkarte ist unerlässlich, um den Schaden zu begrenzen. Folgende Schritte sollten Sie einleiten:

  • Kreditkarte umgehend sperren: Dieser Schritt ist wichtig, egal ob die Kreditkarte selbst oder die zugehörigen Daten entwendet wurden. Dafür bietet sich der Sperr-Notruf für Kreditkarten an. Unter der kostenlosen Rufnummer 116 116 wird Ihnen bei Kreditkarten-Abzocke in Deutschland geholfen. Bei Anrufen aus dem Ausland ist die Vorwahl +49 zu wählen.
  • Prüfung von Kartenumsätzen und Abrechnungen: Falls missbräuchlich abgebucht wurde, gilt es, umgehend die entstandenen Schäden bei der Bank beziehungsweise beim Kreditkartenanbieter zu reklamieren. Auf diese Weise vermeiden Sie, selbst für den Schaden aufkommen zu müssen. Banken und Anbieter sind verpflichtet, die Kosten zu erstatten, wenn die Reklamation innerhalb von acht Wochen erfolgt - später nicht mehr.
  • Anzeige erstatten: Es empfiehlt sich, den Diebstahl von Karte oder Daten direkt bei der Polizei zu melden. Die Anzeige dient später als Nachweis für ihre Bank und ist nötig, um die Rückerstattung zu behalten.
  • Dokumentation der Vorgänge: Notieren Sie sich Datum und Zeitpunkt des Diebstahls sowie die Daten Ihrer vorgenommenen Sperrung.

Wer haftet für den Kreditkartenmissbrauch?

Nachdem der Betrug erfolgt ist, kommen verschiedene Haftungsmöglichkeiten in Frage. Falls die Kreditkarte gestohlen oder missbraucht wird, ist eine maximale Haftung von 150 Euro für den Karteninhaber gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings müssen Opfer, die selbst grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt haben, damit rechnen, selbst für ihre Verluste aufkommen zu müssen. Die Regelungen finden sich in den AGB der entsprechenden Anbieter. Grobe Fahrlässigkeit wird beispielsweise unterstellt, wenn Verlust oder Missbrauch der Karte nicht schnell genug dem Anbieter mitgeteilt werden. Auch die Aufbewahrung der Kreditkarte zusammen mit der zugehörigen PIN am gleichen Ort, beispielsweise im Portemonnaie, wird so bewertet.

So können Sie sich vor dem Missbrauch Ihrer Kreditkarte schützen

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um es Betrügern möglichst schwer zu machen. Folgende Tipps schützen Sie bestmöglich vor Kreditkartenmissbrauch:

  • Checken Sie ihre Abbuchungen regelmäßig: Es empfiehlt sich, Online-Banking zu verwenden und nicht auf die monatliche Kreditkartenabrechnung zu warten. Lieber öfters überprüfen.
  • Keine Kreditkarten-Daten ungesichert per Messenger oder Mail versenden
  • Die PIN bestenfalls überhaupt nicht mitführen
  • Falls doch nötig: Nie die Karte am selben Ort wie die PIN aufbewahren
  • Behalten Sie die Karte beim Bezahlen im Auge
  • Kartenbelege und Abrechnungen vernichten. Meist ist auf diesen Belegen die Kreditkartennummer zu finden. Deshalb gilt es, diese direkt zu zerstören.
  • Darauf achten, dass Online-Händler ein gesichertes Bezahlsystem anbieten. Schauen Sie, ob es sich beispielsweise um eine SSL-gesicherte Verbindung handelt, wenn Sie online einkaufen. Diese sind am https vor der Internetadresse zu identifizieren.
  • Checken Sie Geldautomaten auf Auffälligkeiten. Manchmal fallen außergewöhnliche Vorrichtungen auf, wenn Sie Geld abheben möchten.

Die Masche mit den Prepaid-Karten

Unabhängig vom klassischen Kreditkarten-Missbrauch verfolgen unseriöse Anbieter ein perfides und betrügerisches Geschäftsmodell: Sie werben mit angeblich schufafreien Krediten und locken interessierte Kunden beispielsweise mit einer goldenen MasterCard. Falsche Gütesiegel oder Bewertungen sollen Seriösität vortäuschen. Einen Kredit erhalten vermeintliche Kunden jedoch nicht und die Kreditkarte stellt sich schließlich als teure Prepaid-Karte heraus, für die bis zu 150 Euro bezahlt werden soll. Meist decken diese Unternehmen den Kunden anschließend mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen ein. Es gilt, sich davon nicht verunsichern zu lassen.

Insbesondere vor den Anbietern "Alpha Finanz Ltd." sowie "Optimize Consumer Service BV" sei an dieser Stelle eindringlich gewarnt. Befolgen Sie besser folgende Ratschläge:

  • Bei unaufgeforderten Anrufen zu Kreditkarten oder Finanzgeschäften Vorsicht walten lassen. Keine Daten preisgeben!
  • Auch wenn es lästig ist: Lesen Sie die AGBs von Kreditangeboten sorgfältig durch.
  • Falls Sie bereits eine Kreditkarte bestellt haben, sollten Sie die Annahme verweigern sowie dem Vertrag in Form eines Einwurf-Einschreibens widersprechen. Auf keinen Fall zahlen!

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(tsch)

Verwendete Quellen:

  • "Kreditkartenbetrug: So beugen Sie vor"
  • "Was tun bei Missbrauch der Kreditkarte?"
  • "Teure Kreditkarte statt schufafreier Kredit"
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