- Viele Menschen kehren aus dem Urlaub zurück, angesichts steigender Inzidenzen hat die Bundesregierung nun eine erweiterte Testpflicht für Reiserückkehrer vereinbart
- Im August stehen außerdem möglicherweise Streiks bei der Bahn an, eine Urabstimmung in der Lokführer-Gewerkschaft GDL läuft noch
- Für Familien mit geringem Einkommen werden 100 Euro Kinderfreizeitbonus ausgezahlt
Tests bei Reiserückkehrern auf allen Verkehrswegen
Weil die Inzidenzen wieder steigen und laut Robert-Koch-Institut (RKI) ein erheblicher Teil der Neuinfektionen von Reiserückkehrern stammt, soll es nun mehr Kontrollen geben. Ab Sonntag, den 1. August 2021, sollen alle Urlauber, die zurück nach Deutschland kommen, einen negativen Corona-Test, einen Nachweis über eine Genesung oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung bereithalten, um einreisen zu dürfen. Dies soll von Behörden "stichprobenartig" überprüft werden, auch in der Bahn, auf den Straßen und auf Schiffen. Bei Fluggesellschaften ist das bereits schon länger gängige Praxis.
Festgelegt wurde diese neue Regelung, die für alle Reisenden ab zwölf Jahren gilt, in einer am Freitag vorgestellten Verordnung. Demnach ist auch neu, dass die Einstufung eines Landes als "Risikogebiet" künftig entfällt. Es gibt dann nur noch zwei statt drei Kategorien: Hochrisikogebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 und Virusvariantengebiete, in denen neue Mutationen des Virus besonders häufig vorkommen.
Kinderfreizeitbonus für bedürftige Familien
Für Familien, die Hartz IV, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, gibt es eine kleine finanzielle Unterstützung: den Kinderfreizeitbonus. Er wird einmalig in Höhe von 100 Euro pro Kind ausbezahlt, die Kinder sollen damit ins Schwimmbäder oder ins Kino gehen können, zum Sport oder zu anderen Freizeitaktivitäten.
Viele Familien bekommen den Bonus ab August automatisch ausgezahlt. Familien, die nur Wohngeld und Sozialhilfe beziehen (aber zum Beispiel keinen Kinderzuschlag), müssen einen Antrag bei der Familienkasse stellen.
Mehr Verdienstmöglichkeiten für Künstler
Menschen mit künstlerischen Berufen können in der Pandemie nicht so viel arbeiten wie sonst. Viele von ihnen sind über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Das geht aber nur, wenn sie mit ihrem Verdienst über einer gewissen Untergrenze liegen.
Damit Künstler und andere freiberuflich Tätige trotz ihrer pandemiebedingten Einbußen in der KSK bleiben können, bekommen sie nun die Möglichkeit, sich mit einer nicht-künstlerischen Tätigkeit etwas dazu zu verdienen - und zwar bis zu 1.300 Euro monatlich. Die Regelung gilt bis Ende des Jahres.
Wird bei der Bahn im August gestreikt?
Am 9. August soll eine Urabstimmung bei der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) ausgezählt werden. Stimmen die Mitglieder mehrheitlich für einen Streik, wird die Arbeit niedergelegt - und zwar voraussichtlich nicht nur wenige Stunden oder einzelne Tage, sondern länger.
Die Deutsche Bahn und die GDL verhandeln schon länger über einen neuen Tarifvertrag, die GDL hat die Verhandlungen bereits für gescheitert erklärt. Sie fordert 3,2 Prozent mehr Lohn und eine Corona-Prämie. Die Bahn hält die Forderungen für überzogen. Mit der GDL-Konkurrenzgewerkschaft, der EVG, wurde bereits im vergangenen Herbst ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen.
Fingerabdrücke werden auch beim Perso verpflichtend
Wer ab dem 2. August 2021 einen Personalausweis beantragt, muss zwei Fingerabdrücke hinterlegen. Sie werden auf einem Chip auf dem Perso gespeichert und sollen zum Abgleich dienen, wenn es Zweifel an der Identität des Passbesitzers gibt, wie das Bundesinnenministerium auf seiner Website schreibt. So sollen "Betrugsversuche schnell erkannt" werden. Beim Reisepass sind Fingerabdrücke schon seit Jahren Pflicht.
Verbot von Glyphosat im eigenen Garten
Das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat soll im privaten Bereich, also zum Beispiel im eigenen (Klein)Garten, in Kürze verboten werden.
Geplant sei ein Verbot spätestens im August, wie das Bundeslandwirtschaftsministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Verbot soll auch für Flächen gelten, die von vielen genutzt werden, zum Beispiel Parks oder Spielplätze.
Glyphosat ist umstritten, weil nicht ganz klar ist, welche gesundheitlichen Auswirkungen es auf Menschen haben kann. Gesundheitsbehörden kommen diesbezüglich zu unterschiedlichen Einschätzungen.
Neue Regelung zu "Upload-Filtern" tritt in Kraft
Am 1. August 2021 tritt auch ein wichtiger Teil des neuen Urheberrechts in Kraft, das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) als Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie (Stichwort: Artikel 17).
Darin ist geregelt, inwiefern Plattformen wie Youtube oder Facebook, auf die Nutzer Inhalte hochladen, dafür haften, wenn diese Inhalte gegen Urheberrecht verstoßen. Das Gesetz soll die Interessen von Künstlern schützen, aber auch verhindern, dass bestimmte Inhalte automatisch gesperrt werden (sogenanntes "Overblocking").
Das UrhDaG will das unter anderem dadurch lösen, dass User Inhalte, die Material anderer Künstler enthalten, kennzeichnen und diese Inhalte erstmal hochgeladen werden, wenn das Künstlermaterial einen gewissen Anteil am Gesamtkunstwerk nicht übersteigt. Das könnte zum Beispiel bei Zitaten, Parodien oder Pastiches (künsterlische Nachahmungen) der Fall sein. Die Urheber sollen dann benachrichtigt werden und entscheiden, ob sie weiter dagegen vorgehen wollen.
Verlängerte Frist für Steuererklärung endet
Wegen der Belastungen durch die Pandemie wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, sofern sie mit Hilfe eines Steuerberaters oder der Lohnsteuerhilfevereinigung erstellt wurde, verlängert - und zwar von Februar/März auf den 31. August. Diese Frist endet also Ende des Monats. Werden solche Fristen nicht eingehalten, können empfindliche Geldbußen fällig werden.
Saubere Fahrzeuge, sauberer Strom, saubere Firmen?
Weitere Neuerungen kurz zusammengefasst: Ab August müssen Fahrzeuge in öffentlicher Hand, zum Beispiel Linienbusse, zu einem bestimmten Prozentsatz "sauber" sein. Das gilt ausschließlich für Neuanschaffungen und bedeutet bei großen Fahrzeugen wie Bussen und Lkw, dass sie alternative Kraftstoffe verwenden müssen. Bei kleinen Fahrzeugen bedeutet es, dass sie bestimmte Schadstoffgrenzwerte nicht überschreiten dürfen.
Auch ist seit Ende Juli eine neue Verordnung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) in Kraft. Die Verordnung setzt das EEG 2021 in konkrete Regelungen um. So sollen unter anderem Kommunen an den Einnahmen von Photovoltaik-Anlagen beteiligt und grüner Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden.
Aus Wettbewerbsgründen sollen Unternehmen zudem künftig einen Ausgleich für die CO2-Bepreisung hierzulande bekommen. Der CO2-Preis könne für Firmen ein Nachteil sein, wenn die Konkurrenz aus dem Ausland das nicht zahlen müsse, schreibt die Bundesregierung. Damit die Produktion nicht ins Ausland wandere und dort vielleicht höhere Emissionen produziere ("Carbon Leakage"), soll Geld an die Firmen fließen, die sich im Gegenzug zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichten müssen.
Verwendete Quellen:
- Website des Robert Koch-Instituts
- Website der Bundesregierung
- Website des Bundeslandwirtschaftsministeriums
- Website des Bundesinnenministeriums
- Website der Stiftung Warentest
- Website des Verbands kommunaler Unternehmen
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