Auch im August treten wieder einige Gesetzesänderungen und Neuregelungen in Kraft. Dieses Mal haben sie vor allem Auswirkungen auf Familien mit kleinem Einkommen, auf Flüchtlinge und Studierende.
Ab August soll das sogenannte Starke-Familien-Gesetz ärmeren Familien dabei helfen, ihren Kindern die gleiche Bildung zukommen zu lassen wie Familien mit einem größeren Einkommen.
Dafür sollen sie zum neuen Schuljahr unter anderem mehr Geld für Schulsachen gestellt bekommen. Waren es bislang 100 Euro pro Schuljahr, werden es nun 150 Euro sein.
Außerdem sollen Familien mit wenig Geld fortan keinen Eigenanteil mehr für ein warmes Mittagessen in Schule, Hort, Kita oder Kindertagespflege bezahlen müssen, ebenso wenig wie für Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV).
Starke-Familien-Gesetz tritt teilweise in Kraft
Diese Punkte gehören zum Bildungs- und Teilhabepaket des Starke-Familien-Gesetzes. Es sieht finanzielle Erleichterungen für bedürftige Familien vor. Einige davon, wie etwa die Zuschüsse für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für Nachhilfe und Schulausflüge, gibt es schon länger.
Oft werden sie aber gar nicht genutzt, weil die Antragstellung als zu kompliziert wahrgenommen wird. Deswegen soll es auch hier eine Veränderung geben.
So sollen die Anträge auf den Schulsachen-, Mittagessen-, ÖPNV-Zuschuss und andere Leistungen aus dem Bildungspaket automatisch zusammen mit der Bewilligung oder Verlängerung von Arbeitslosengeld II oder dem Sozialgeld gestellt werden.
Änderungen im August 2019: BAFöG und Ausbildungsbeihilfe steigen
Zum 1. August steigt auch das BAFöG für Studierende und Berufsschüler sowie Schüler an weiterführenden Schulen. Der Wohnzuschlag wird von 250 auf 325 Euro angehoben.
Die Bedarfssätze steigen in diesem Jahr um 5 Prozent, im nächsten Jahr dann noch einmal um zwei Prozent. Der Höchstförderbetrag - derzeit bei 735 Euro - wird 2020 bei 861 Euro pro Monat liegen.
Nach wie vor ist bei der Frage, ob BAFöG bezahlt wird und wie viel, in erster Linie das Einkommen der Eltern entscheidend. Die Einkommensgrenze, bis zu der BAFöG beantragt werden kann, wird aber in diesem Jahr heraufgesetzt, sodass mehr Studierende und Schüler die Förderung bekommen können sollen.
Auch Auszubildende bekommen mehr Geld: Zum 1. August steigt der Höchstbetrag bei der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe von 622 auf 716 Euro pro Monat.
Kita-Gebühren für bedürftige Familien könnten sinken
Neben dem Starke-Familien-Gesetz hat die große Koalition auch das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. Damit sollen mehr Kinderbetreuungsplätze geschaffen, aber auch die Qualität der Kinderbetreuung insgesamt verbessert werden.
Dafür fließen bis 2022 5,5 Milliarden Euro in die Bundesländer, die selbst darüber entscheiden können, wie sie das Geld nutzen. Es wird den Ländern nicht vorgeschrieben, dass sie die Kita-Gebühren senken oder abschaffen müssen.
Was allerdings ab diesem Kitajahr (Start am 1. August) vorgeschrieben ist, ist eine Staffelung der Gebühren unter anderem nach dem Einkommen der Eltern - und die Abschaffung von Kita-Gebühren für Familien, die Wohngeld und den Kinderzuschlag erhalten.
So sollen ärmere Familien entlastet werden. Je nach Bundesland verwenden Familien nämlich teilweise einen erheblichen Anteil ihres Haushaltseinkommens für die Kinderbetreuung.
Wer Mietwohnungen baut, kann mehr von der Steuer absetzen
Eine weitere Neuerung betrifft Investitionen in den Bau von Mietwohnungen. Bislang konnten Bauherren zwei Prozent der Kosten von der Steuer absetzen, nun kommen Sonderabschreibungen für Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von fünf Prozent hinzu.
Da dies über maximal vier Jahre gemacht werden kann, könnten insgesamt 28 Prozent der Kosten abgesetzt werden, rechnet die Bundesregierung vor.
Die Steuerentlastung ist Teil der sogenannten Wohnraumoffensive der großen Koalition. Sie soll Wohnen vor allem in Großstädten wieder bezahlbar machen.
Deswegen ist eine Bedingung für die Sonderabschreibung, dass die betreffende Wohnung mindestens zehn Jahre vermietet wird. Zu welchem Preis bleibt allerdings dem Eigentümer überlassen. Eine Mietobergrenze gibt es nicht.
Änderungen im August 2019: Drei Duftstoffe in Parfüms verboten
Ab dem 23. August ist es EU-weit verboten, Parfüms und andere Kosmetikartikel mit den Duftstoffen HICC, Atranol und Chloratranol in Umlauf zu bringen.
Die drei Substanzen gelten als starke Kontaktallergene, lösen also in vielen Fällen allergische Reaktionen aus, wenn sie auf die Haut kommen.
Besserer Sonnenschutz für Landwirte und Bauarbeiter
Menschen, die viel im Freien arbeiten, sind stärker gefährdet, Hautkrankheiten zu bekommen. Sie sollen deswegen besser vor der UV-Strahlung der Sonne geschützt werden, etwa durch Sonnensegel oder dadurch, dass sie zu bestimmten Zeiten nicht arbeiten sollen.
Außerdem bekommen sie seit dem 18. Juli Beratungsangebote: Betriebsärzte sollen mit ihnen über die Risiken der UV-Strahlung sprechen und ihnen sagen, was sie tun können, um sich zu schützen.
Hintergrund ist die Aufnahme zweier Hautkrebsarten (Plattenepithelkarzinom und multiple aktinische Keratose, die eine Vorstufe von Hautkrebs ist) in die Liste der Berufskrankheiten.
Laut dem Arbeitsministerium gehören sie zu den häufigsten Berufskrankheiten überhaupt, unter Landwirten und Bauarbeitern seien sie sogar die häufigsten.
Schneller Deutsch- und Integrationskurse – aber nur für bestimmte Geflüchtete
Geflüchtete, die vor dem 1. August ins Land gekommen sind, sollen schneller als bisher in Deutsch- und Integrationskurse kommen. So sollen sie maximal drei Monate auf einen solchen Kurs warten müssen.
Flüchtlinge, die nach dem 1. August nach Deutschland kommen, haben nur dann einen Anspruch auf solche Kurse, wenn sie eine sogenannte gute Bleibeperspektive haben. Diejenigen, bei denen nicht klar ist, ob sie bleiben werden, haben keinen Anspruch darauf. Einige Menschenrechtsorganisationen kritisieren das.
Ab dem 1. August gilt zudem endgültig die Drei-Jahres-Wohnsitzregel. Das bedeutet, dass die deutschen Behörden den Wohnsitz eines Geflüchteten für drei Jahre festlegen können.
Die Regel war zunächst nur auf Probe eingeführt worden.
Verwendete Quellen:
- Webseiten der Bundesregierung:
- Gesetzliche Neuregelungen im August 2019: Starkes-Familien-Gesetz, Gute-Kita-Gesetz und höheres BAFöG
- Starke-Familien-Gesetz: FAQ: Das Bildungs- und Teilhabepaket
- Bundesrat stimmt zu: Mehr junge Leute erhalten BAFöG
- Bundesrat hat gebilligt: Mehr Unterstützung für Azubis
- Spracherwerb, Ausbildung, Beschäftigung: Geflüchtete frühzeitig fördern
- Wohnraumoffensive: Neue Mietwohnungen künftig steuerbegünstigt
- Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Gute-Kita-Gesetz: Welches Land macht was?
- Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: BAFöG-Reform: Die wichtigsten Änderungen
- Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Mehr Schutz vor UV-Strahlung
- Webseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Potentes Kontaktallergen in Parfums – Untersuchungsergebnisse 2012
- Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2017/1410 vom 2. August 2017
- Zeit online: Kindertagesstätten: Mehr Qualität für weniger Geld – geht das?
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