• 2021 wird das Jahr sein, in dem wir Stück für Stück Normalität zurückgewinnen - so die Hoffnung.
  • Doch es gibt noch andere Themen abseits von Corona.
  • Was sich im kommenden Jahr ändert - hier ist der Überblick für Sie.

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2020 ist bald Geschichte - ein Jahr, das wir alle nie vergessen werden. Im Jahr 2021 wird sich einiges ändern für Bürgerinnen und Bürger - auch abseits der Coronakrise, deren Abschwächen alle herbeisehnen.

Ältere Menschen mit kleiner Rente bekommen einen Zuschlag. Die meisten Bürger müssen keinen Soli mehr zahlen. Mit Maßnahmen zum Klimaschutz könnten Sprit und Kfz-Steuer teurer werden. Diese und weitere Änderungen hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Änderungen ab 2021 im Überblick.

Neuer Personalausweis wird teurer

Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80 Euro ab Jahresbeginn 37,00 Euro fällig - zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig.

Das war's mit Einweg-Plastik

Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen – nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

Upskirting verboten

Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt kann ab dem neuen Jahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

Maklerkosten werden geteilt

Wer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises.

Seit dem 23. Dezember muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer als derjenige, der den Makler beauftragt hat, seine Zahlung nachgewiesen hat. Umgekehrt gilt das auch: Hat der Käufer den Makler beauftragt, muss der Verkäufer erst zahlen, wenn der Käufer (oder der Makler) das nachgewiesen hat.

Elektronische Patientenakte

Ab 1. Januar sollen allen Versicherten Elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können.

Beim Datenschutz ist zum Start eine etwas "abgespeckte" Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022.

Mehrwertsteuer wie vor Juli 2020

Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen.

Die Grundrente kommt

Rund 1,3 Millionen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen. Ihre Lebensleistung soll anerkannt, der Gang zum Sozialamt erspart werden.

Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.

CO2-Preis: Benzin wird teurer

Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zunächst 25 Euro zahlen. Nach und nach wird es mehr - wie es in der zweiten Hälfte der 20er-Jahre weitergeht, ist noch offen.

Der Preis wird an die Kunden weitergegeben, laut Bundesregierung in folgendem Ausmaß:

  • Bei Benzin steigt der Literpreis um sieben Cent
  • Bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent
  • Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer.

Mit dem Geld sollen die Bürger anderswo entlastet und Klimaschutz-Maßnahmen finanziert werden.

CO2-Komponente beim Wohngeld

Damit Menschen mit geringen Einkommen durch die CO2-Bepreisung nicht belastet werden, gibt es ab Januar die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld. Die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.

Höhere Kfz-Steuer - aber nicht für alle

Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer - bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.

Soli, ade

Für fast alle Bürger fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.

Pendlerpauschale steigt

Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen werden im kommenden Jahr steuerlich entlastet. Zum 1. Januar steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Entfernungskilometer. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei den bekannten 30 Cent, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Höhere Grundsicherung

Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht:

  • Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher.
  • Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro
  • Der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro.
  • r Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

15 Cent mehr Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Ab Januar steigt der staatliche Zuschuss folgendermaßen:

  • für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat
  • für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro
  • ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird um mehr als 500 Euro auf 8.388 Euro angehoben. Einen Anstieg gibt es auch beim Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag wird von 185 auf 205 Euro im Monat erhöht.

Einkommensteuer: Höherer Grundfreibetrag

Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss:

  • 2021 liegt er bei 9.744 Euro statt bisher 9.408 Euro.
  • Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro.

Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Steuer: Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Durch diese Pauschalen kann man es sich in vielen Fällen sparen, etwa Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen.

  • Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1.140 Euro.
  • Bei einem Grad von 100 sind es 2.840 Euro.

Mehr Klarheit bei Lebensversicherung

Verbraucher können Lebensversicherungen künftig besser vergleichen. Versicherungsunternehmen müssen die sogenannten Effektivkosten ab Januar nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit können Kunden leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken. (af/dpa)

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