Im zweiten Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole hat das Gericht Anträge der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt.

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Es gebe keine Fehler im bisherigen Verfahren und auch keine Verfahrenshindernisse, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel am Montag in Landgericht Halle. Die zwei Anwälte von Höcke hatten zum Auftakt die Zuständigkeit des Landgerichts bezweifelt und außerdem eine mediale Vorverurteilung ihres Mandanten beklagt, die ein faires Verfahren unmöglich mache.

Laut Anklage soll Höcke im Dezember 2023 im thüringischen Gera die verbotene Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben, indem er die ersten beiden Wörter aussprach und das Publikum eines AfD-Stammtischs animierte, den Spruch zu vervollständigen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.

In einem ersten Verfahren, das sich um die gleiche Parole drehte, hatte das Landgericht Halle Höcke im Mai zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 52-Jährige hat dagegen Revision eingelegt.  © dpa

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