Am 14. Oktober findet in Bayern die Landtagswahl statt. Statt sich am Wahlsonntag auf den Weg zum Wahllokal zu machen, nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit der Briefwahl. Wir erklären Ihnen, worauf Sie dabei achten müssen.
Wo kann ich die Briefwahl beantragen?
Wenn Sie per Briefwahl abstimmen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes können Sie diesen entweder persönlich oder schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) beantragen. Für die schriftliche Antragsstellung finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen.
In den meisten Gemeinden können Sie Ihre Unterlagen auch online anfordern. Die telefonische Anforderung von Briefwahlunterlagen ist in Deutschland nicht möglich.
Sie können Ihren Antrag auf Briefwahl auch schon vor der Zustellung des Wahlbenachrichtigung beantragen. Dafür benötigen Sie folgende Angaben:
- Vorname(n)
- Familienname
- Geburtsdatum
- Meldeanschrift, bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Möchten Sie die Briefwahlunterlagen für eine dritte Person beantragen, die dazu selbst nicht in der Lage ist, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Beantragung ist dann nur persönlich oder schriftlich möglich. Wahlberechtigten mit Behinderung ist es auch erlaubt, sich von einer anderen Person beim Ausfüllen des Formulars helfen zu lassen.
Bis wann kann ich die Briefwahl spätestens beantragen?
In der Regel sollten Sie Ihren Antrag so früh wie möglich stellen. Das spätestmögliche Datum ist der Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr.
In Ausnahmefällen ist es auch möglich, den Wahlschein am Wahltag selbst bis 15 Uhr zu beantragen. Ein Ausnahmefall kann etwa eine plötzlich aufgetretene Erkrankung sein, die es unmöglich macht, das Wahllokal aufzusuchen.
Wie lange dauert der Versand?
Die Unterlagen werden nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge gedruckt und versandt. In der Regel erfolgt der Versand ab sechs Wochen vor der Wahl.
Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von der Deutschen Post an Ihre Meldeanschrift zugestellt, auf Antrag kann die Behörde die Unterlagen auch an eine andere Adresse schicken lassen. Alternativ haben Wähler die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich abzuholen.
Was muss ich tun, wenn die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind?
Zwischen dem Antrag auf Briefwahl und Zustellung der Unterlagen können einige Tage vergehen. Wer jedoch kurz vor der Wahl seine Unterlagen noch nicht erhalten hat, der sollte zuerst telefonisch bei seiner Gemeinde nachfragen.
Eine weitere Möglichkeit ist, am Wahltag im Wahllokal seine Stimme abzugeben. Dafür müssen Wähler zunächst ins Wahllokal gehen und die eigene Briefwahl für ungültig erklären. Danach ist eine reguläre Stimmabgabe wieder möglich. Diese Möglichkeit gibt auch denjenigen noch eine Chance, die ihre Briefwahlunterlagen zu spät bei der Post eingeworfen haben.
Wann muss ich die Briefwahlunterlagen abgeben?
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Adresse eingegangen sein. Dabei übernimmt die Deutsche Post gratis die Zustellung. Wähler müssen dafür lediglich ihre Unterlagen rechtzeitig in einen Briefkasten der Post einwerfen.
Alternativ können Sie auch Ihre verschlossenen Unterlagen persönlich überbringen. Die Information, an welchen Stellen Sie die Briefwahlunterlagen einreichen können, finden Sie bei Ihrer Gemeinde.
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