Bei Wahlzetteln muss buchstäblich jeder Punkt und jedes Komma sitzen. Schon der kleinste Fehler macht sie ungültig – wie gerade in zwei Wahlkreisen passiert. Mehr als 250.000 Stimmzettel sind betroffen.
In zwei Wahlkreisen ist es zu einer Stimmzettel-Panne gekommen. Im Wahlkreis 49 wurden bei der Erstellung der Wahlunterlagen Buchstaben vertauscht, teilte der niedersächsische Landkreis Wolfenbüttel mit. Die Stimmzettel für den Wahlkreis Salzgitter-Wolfenbüttel müssten neu gedruckt werden.
Mehrere Medien berichten über den Fauxpas bei der Kurzbezeichnung einer Partei auf der Landesliste (Zweitstimme). Auf Fotos ist zu sehen, dass die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands mit MLDP abgekürzt wird. Der fehlerhafte Stimmzettel müsse durch eine korrigierte Version ersetzt werden, teilte der Landkreis mit.
Wohl 190.000 Stimmzettel im Landkreis Wolfenbüttel betroffen
Durch die Verzögerungen bei der Bereitstellung erfolge derzeit kein Versand von Briefwahlunterlagen durch die Städte und Gemeinden. Nach derzeitiger Einschätzung könne dies am Montag (10. Februar) flächendeckend fortgesetzt werden. Schon versendete Unterlagen werden für ungültig erklärt.
Die Kreiswahlleitung und Landkreisverwaltung baten die Betroffenen in den Städten und Gemeinden um Verständnis, es werde mit Hochdruck an der Auslieferung der korrigierten Stimmzettel gearbeitet. Für eine Stellungnahme war der Landkreis am Freitagnachmittag zunächst nicht erreichbar. Den Medienberichten zufolge sind 190.000 Stimmzettel betroffen.
Panne auch im Kreis Wesel
Wegen eines falsch geschriebenen Namens müssen zudem im Kreis Wesel am Niederrhein knapp 70.000 Wahlzettel zur Bundestagswahl eingestampft und neu gedruckt werden. Die erste Charge der korrigierten Stimmzettel werde noch am Wochenende ausgeliefert und dann an die betroffenen Kreiskommunen verteilt, hieß es am Freitag in einer Mitteilung. Der reguläre Wahlablauf sei nicht gefährdet.
Bisher abgeschickte Wahlbriefe oder per Direktwahl abgegebene Stimmen mit dem unkorrekten Wahlzettel seien allerdings ungültig. Die Wählerinnen und Wähler müssten die Wahl mit ihren korrigierten Unterlagen wiederholen. Der Fehler war laut Kreis aufgetreten, weil der Computer ein Sonderzeichen bei der Schreibweise des Namens nicht erkannt und stattdessen ein kleines Fragezeichen gedruckt hatte. (dpa/bearbeitet von tas)