- Wie funktioniert die Briefwahl und wie kann ich meine Unterlagen beantragen?
- Hier finden Sie alle Informationen zum Antrag, dem Wahltag und Ihren Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26. September.
Bundestagswahl 2021: Wie beantrage ich Briefwahl?
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, dann müssen Sie bei der Gemeinde an Ihrem Hauptwohnort einen Wahlschein beantragen. Diesen können Sie persönlich oder schriftlich, auch per Mail oder Fax, anfordern. Eine Begründung ist nicht nötig.
Briefwahl: Bis wann muss ich die Unterlagen abschicken?
Damit der Wahlbrief rechtzeitig zur Bundestagswahl 2021 im Wahlamt ankommt, empfiehlt die Post diesen spätestens bis zum 23. September 2021 abzuschicken.
Anderenfalls müssten Sie die Unterlagen direkt am 26. September im Wahllokal abgeben.
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Was muss ich bei der Beantragung beachten?
Viele Gemeinden bieten die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online anzufordern. Eine Antragstellung beim Bundeswahlleiter ist nicht möglich, Sie müssen Ihren Antrag bei der Gemeindebehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen.
Ihren Antrag auf die Briefwahlunterlagen können Sie auch bereits vor Zustellung der Wahlbenachrichtigung stellen. Dafür müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die aktuelle Meldeanschrift bei Ihrer Gemeinde angeben.
Wenn Sie Unterlagen für eine andere Person beantragen wollen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorweisen, dann ist die Beantragung nur persönlich oder schriftlich, aber nicht auf elektronischem Wege möglich.
Wähler mit einer Behinderung können sich bei ihrem Antrag von einer anderen Person helfen lassen.
An der Briefwahl können alle Wahlberechtigten ohne Angaben von Gründen teilnehmen.
Wann muss ich die Unterlagen zur Briefwahl bestellen?
Um an der Briefwahl teilzunehmen, sollten Sie ihren Wahlschein so früh wie möglich bei Ihrer zuständigen Gemeinde beantragen. Dafür müssen Sie auch nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten.
Sie können Ihren Wahlschein bis spätestens Freitag 18:00 Uhr vor dem Wahltag anfordern.
In Ausnahmefällen können Sie Ihre Unterlagen auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragen, etwa bei plötzlich aufgetretener Erkrankung, die es Ihnen unmöglich macht, Ihr Wahllokal aufzusuchen.
Bundestagswahl 2021: Beantragung der Briefwahl aus dem Ausland
Auch aus dem Ausland können Sie an der Briefwahl zur Bundestagswahl teilnehmen. Ihre Breifwahlunterlagen können Sie auf dem schriftlichen oder elektronischen Weg anfordern.
Der Wahlbrief sollte rechtzeitig zurückgesendet werden, damit dieser bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag bei dem zuständigen Wahlamt vorliegt.
Wie sehen die Briefwahlunterlagen aus?
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, werden Ihnen nach Ihrem Antrag folgende Unterlagen zugestellt:
- Ein Wahlschein
- Ein amtlicher Stimmzettel
- Ein amtlicher Umschlag für den Stimmzettel in blau
- Ein amtlicher Umschlag für den Stimmzettel in rot
- Ein Merkblatt für die Briefwahl mit Anleitung zur Stimmabgabe
Wie werden die Briefwahlunterlagen ausgefüllt?
Wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, benötigen Sie zunächst den amtlichen Stimmzettel. Sie haben zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten Ihres Wahlkreises, mit der Zweitstimme wählen Sie die von Ihnen präferierte Partei.
Anschließend geben Sie Ihren ausgefüllten Stimmzettel in den blauen Umschlag und kleben diesen zu. Achten Sie darauf, dass nur der Stimmzettel in dem blauen Umschlag ist.
Auf Ihrem Wahlschein finden Sie eine "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl". Dort müssen Sie Ort, Datum und Ihre Unterschrift eintragen und den Wahlschein gemeinsam mit dem blauen Umschlag in den roten Umschlag stecken.
Sie kleben den roten Umschlag zu und bringen ihn zur Post. Innerhalb Deutschlands müssen Sie Ihren Wahlbrief nicht frankieren. Falls sie aus dem Ausland wählen, müssen Sie Ihre Wahlunterlagen ausreichend frankieren.
Alternativ können Sie Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bei der auf dem roten Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
Wann und wie werden die Stimmen der Briefwahl ausgezählt?
Die Stimmen der Briefwahl werden am 26. September nach Ende des Wahltages um 18:00 Uhr ausgezählt. Dafür werden so genannte Briefwahlvorstände innerhalb eines Wahlkreises eingesetzt, die die bis dahin eingegangenen und geprüften Stimmzettel auswerten.
Jede der abgegebenen Stimmen fließt auch in die Hochrechnungen und vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl mit ein.
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