US-Präsident Joe Biden würde seinen vor Gericht stehenden Sohn Hunter Biden nach Angaben des Weißen Hauses im Falle einer Verurteilung nicht begnadigen. Eine entsprechende Frage beantwortete die Sprecherin des Weißen Hauses, Karine Jean-Pierre, am Donnerstag mit "Nein". Nähere Angaben machte sie nicht.

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Hunter Biden wird vorgeworfen, in den Jahren 2017 und 2018 keine Bundeseinkommenssteuer gezahlt zu haben. In einem separaten Fall soll der Präsidentensohn kurzzeitig einen Revolver besessen haben, obwohl ihm dies als früherem Drogenabhängigen verboten war.

Am Mittwoch hatten Medien berichtet, eine in Bezug auf die Vorwürfe des Steuerbetrugs zuvor ausgehandelte Vereinbarung von Hunter Biden mit der Bundesstaatsanwaltschaft zur Beilegung der Anklage sei gescheitert. Davor hatte sich der 53-jährige Biden zu Schuldeingeständnissen in zwei Fällen der Steuerhinterziehung verpflichtet, um einem Strafprozess und einer möglichen Gefängnisstrafe zu umgehen. Die Vereinbarung hätte zudem den separaten Fall von illegalem Waffenbesitz regeln sollen.

Ein US-Präsident kann umfassende Begnadigungen für Menschen ausstellen, die auf Bundesebene nach Bundesrecht verurteilt wurden. Davon machen die Präsidenten auch immer wieder Gebrauch.  © AFP

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