Die Gespräche des niederländischen Netzbetreibers Tennet über eine Verstaatlichung seines deutschen Übertragungsnetzes sind dem Unternehmen zufolge gescheitert. Tennet will nach dem Ende der über einjährigen vergeblichen Verhandlungen mit dem Bund nun neue Wege zur Finanzierung des milliardenteuren Netzausbaus in Deutschland finden. Das teilte die niederländische Tennet-Zentrale am Donnerstag mit. Den Kapitalbedarf für den Ausbau seiner Netze in beiden Ländern bis 2033 bezifferte das Unternehmen auf 160 Milliarden Euro.

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Tennet hatte den deutschen Teil seines Netzes 2010 von Eon übernommen. Eigentümer der Tennet-Muttergesellschaft ist der niederländische Staat, dem die Kosten des Netzausbaus in Deutschland aber zu teuer geworden sind. Das Unternehmen hatte daher im Februar 2023 seinen Wunsch nach einer Übernahme seines deutschen Übertragungsnetzes durch den Bund publik gemacht. Die niederländische Regierung hatte schon 2020 erklärt, dass sie eine Beteiligung des Bunds bevorzugen würde. Woran und warum die Gespräche scheiterten, ging aus der Meldung nicht hervor.

Gedeckt werden soll der immense Geldbedarf teils durch Kredite, teils durch Erhöhung des Eigenkapitals. Das Unternehmen prüft nun den Einstieg von Investoren oder einen Börsengang, wie aus der Mitteilung hervorging.

Das deutsche Übertragungsnetz - das sind die Hoch- und Höchstspannungsleitungen - ist an vier Netzbetreiber vergeben. Tennet betreibt das Netz in der flächenmäßig größten dieser vier Zonen, das Gebiet reicht von der Nordsee bis zur österreichischen Grenze. Sitz der deutschen Tochter ist Bayreuth. Die Bundesregierung hatte den Vorstoß zunächst begrüßt.

Das Unternehmen bemühte sich, von vornherein Befürchtungen zu zerstreuen, dass das Scheitern der Gespräche den Netzausbau gefährden könnte. Der Geldbedarf für dieses und nächstes Jahr ist laut Tennet durch ein Darlehen in Höhe von 25 Milliarden Euro gedeckt, das der niederländische Staat als Gesellschafter gewährt hat. Tennet will an den geplanten Investitionen in Deutschland und den Niederlanden demnach festhalten.  © dpa

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