Eltern sollen ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, voraussichtlich bald auch telefonisch und ohne Praxisbesuch bekommen können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) signalisierte am Donnerstag in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass ein Inkrafttreten einer Regelung für den 18. Dezember geplant sei. Für eine entsprechende Vereinbarung sei bereits das Unterschriftenverfahren eingeleitet worden, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

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Lauterbach hatte die KBV und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zuvor gebeten, eine solche Regelung zu treffen. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkrankungen, wenn Patienten in der Praxis bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hatte dazu kürzlich eine Dauerregelung nach Vorbild einer Corona-Sonderregelung beschlossen.

Lauterbach erläuterte in einem Schreiben an die KBV und die Kassen, die telefonische Krankschreibung solle nicht nur in den Fällen Patienten und Praxen entlasten, in denen Versicherte selbst erkrankt und arbeitsunfähig sind - sondern auch dann, wenn Kinder erkrankt sind und Eltern zur Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ein ärztliches Zeugnis benötigen. Über das Schreiben des Ministers berichtete zuerst die "Rheinische Post" (Donnerstag).  © dpa

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