- Heinz-Christian Strache ist wegen Bestechlichkeit verurteilt worden.
- Seine Strafe beträgt 15 Monate Haft auf Bewährung.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Österreichs früherer Vizekanzler
In dem Prozess ging es um Gesetzeskauf: Laut Anklage hatte Strache dem befreundeten Eigentümer einer Privatklinik, Walter Grubmüller, zu einer vorteilhaften Gesetzesänderung verholfen. Im Gegenzug sollen Spenden an die FPÖ geflossen sein, deren Vorsitzender Strache damals war.
"Die Chronologie der Ereignisse" lasse keinerlei Zweifel am Tatbestand der Korruption. Es sei "unglaubwürdig", dass der Politiker nichts über die Spenden gewusst haben will, führte Richterin Claudia Moravec-Loidolt aus. Strache hatte zuvor jedes Fehlverhalten bestritten. Sein Verteidiger hatte ebenso wie Grubmüllers Verteidiger einen Freispruch gefordert.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig
Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing und Strache-Freund Grubmüller wurde wegen Bestechung zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die beiden Angeklagten hatten vor Gericht bis zuletzt die Vorwürfe bestritten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Schuldig erkannt wurden Strache und Grubmüller im Zusammenhang mit zwei Spenden Grubmüllers an die Bundes-FPÖ vom Oktober 2016 bzw. August 2017 - die erste in Höhe von 2.000 Euro, die zweite in Höhe von 10.000 Euro. Nach der ersten Spende habe Strache als damaliger FPÖ-Obmann eine "faktische Einflussnahme" auf FPÖ-Abgeordnete bzw. -Funktionäre vorgenommen, um mittels eines Initiativantrags der Freiheitlichen eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, welche der Privatklinik Währing eine Aufnahme in den PRIKRAF möglich machen sollte.
"Ein faktischer Zusammenhang ist eindeutig erwiesen als Gegenleistung für die Spende eines wohlhabenden Freundes", stellte Richterin Moravec-Loidolt in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung fest. Strache habe das Anliegen des befreundeten Grubmüller "in wohlwollender und ausschließlich parteilicher Förderung" unterstützt.
Grubmüller habe wiederum die insgesamt 12.000 Euro nur deshalb gespendet, um sich der Unterstützung der FPÖ im Zusammenhang mit der PRIKRAF-Gesetzesänderung zu vergewissern, zeigte sich die Richterin überzeugt. Ein anderes Motiv sei nicht erkennbar.
"Straches Bemühungen, Engagement war Gegenleistung für die Spende vom Oktober 2016", hielt Moravec-Loidolt fest. Nachdem die FPÖ den Initiativantrag eingebracht hatte, sei die Überweisung der weiteren 10.000 Euro gefolgt. Der Initiativantrag habe ausschließlich der Privatklinik Währing und nicht "dem Interesse aller Privatkliniken in Österreich gedient".
Das erste Strafverfahren in der Ibiza-Affäre
Es war das erste Strafverfahren gegen Strache infolge der sogenannten Ibiza-Affäre. Der Prozess war im Juli vertagt worden, weil Hinweise auf eine zweite Parteispende auftauchten.
Im Zentrum des Prozesses standen die Bemühungen Grubmüllers, mit seiner Wiener Schönheitsklinik Zugang zum staatlichen Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds zu erhalten. Eine Aufnahme in den Fonds erleichtert die Verrechnung von medizinischen Leistungen.
Der Mann spendete der FPÖ, die damals noch in der Opposition war, 2016 und 2017 insgesamt 12.000 Euro. Außerdem lud er Strache auf die Insel Korfu ein. Die Klinik bekam schließlich 2018 Zugang zu dem Fonds, nachdem Strache Vizekanzler geworden war.
Die Ibiza-Affäre hatte im Mai 2019 zum Bruch der Koalition zwischen der ÖVP von Bundeskanzler Sebastian Kurz und der FPÖ - und in der Folge zu vorgezogenen Neuwahlen geführt. Strache trat von seinen Ämtern zurück und wurde von seiner Partei ausgeschlossen.
Ein heimlich auf Ibiza gedrehtes Enthüllungsvideo hatte gezeigt, wie Strache vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte im Gegenzug für Wahlkampfhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellte. Bei den Ermittlungen zu der Affäre fanden Beamte auf Straches Handy weitere Hinweise auf Bestechung. (afp/dpa/APA/ank)
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