Abtreibungen sollten nach Ansicht von Bundestagsabgeordneten der SPD in Zukunft nicht mehr strafbar sein. Gleichwohl sollte es dafür weiterhin "klare gesetzliche Voraussetzungen" geben, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Positionspapier, das am Dienstag in einer Fraktionssitzung verabschiedet werden soll.

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Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird immer wieder gestritten. Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren.

"Schwangerschaftsabbrüche sollen bis zu einer gesetzlich zu bestimmenden konkreten Frist legalisiert werden", schlagen nun auch Politikerinnen und Politiker der SPD-Fraktion vor. Wie weit diese über die zwölf Wochen hinausgehen soll, steht nicht in ihrem Papier. Da heißt es: "Wir sprechen uns für eine Frist aus, die an der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit ausreichend zeitlichem Abstand anknüpft."

Sobald im Einzelfall eine Überlebenschance außerhalb des Mutterleibs bestehe, müsse ein Abbruch grundsätzlich verboten sein. Für einen Schwangerschaftsabbruch nach Ablauf der gesetzlichen Frist sollten Ärztinnen und Ärzte, nicht aber die Schwangere strafrechtlich belangt werden können. Um Abbrüche ohne Zustimmung der Schwangeren zu sanktionieren, solle ein zusätzlicher Straftatbestand geschaffen werden.

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2021 lediglich vereinbart, eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einzusetzen, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der uneigennützigen Leihmutterschaft prüfen soll.

Es gehe darum, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser miteinander in Einklang zu bringen, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede. Auch die Frist, innerhalb derer ein selbstbestimmter Abbruch erlaubt ist, müsse dem gerecht werden. Die Beratungspflicht solle durch einen Rechtsanspruch auf Beratung ersetzt werden. Ihre Fraktion wolle nun auf die Koalitionspartner zugehen, um in Verhandlungen über eine Gesetzesänderung einzusteigen.  © dpa

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