Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat einem Eilantrag des früheren Kopfes der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, gegen dessen bundesweites Einreiseverbot stattgegeben.
Das teilte die Behörde am Freitagnachmittag mit. Somit dürfe das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot vorerst nicht vollzogen werden. Als Grund nannte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts, dass nach Auffassung des Gerichts der von Sellner erhobene Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben werde. Die behördliche Verfügung habe sich nach summarischer Prüfung durch das Gericht als rechtswidrig erwiesen.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Der Hintergrund des Falls ist, dass Sellner bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November 2023 nach eigenen Angaben über sogenannte Remigration gesprochen hatte. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass. Das Medienhaus "Correctiv" hatte über das Treffen berichtet, an dem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen, aber auch Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion.
Das Verbot hatte die Brandenburger Landeshauptstadt gegen Sellner nach dem Treffen erwirkt. Sellner sollte demnach für drei Jahre sein Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verlieren. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.