Das Bundeskabinett hat den Weg für eine vereinfachte Änderung des Geschlechtereintrags bei den Behörden freigemacht. Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz ablösen.
Es war ein langer Weg - nun soll das neue Selbstbestimmungsgesetz das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz ersetzen. Das beschloss am Mittwoch (23.8.) das Kabinett und stimmte für den Gesetzentwurf. Demnach sollen Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen.
Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen. Dann entscheidet das zuständige Amtsgericht. Betroffene kritisieren das Verfahren als langwierig, teuer und entwürdigend. Teile der Vorschriften wurden inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verworfen.
Gesetz richtet sich an transsexuelle, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen
Nach dem Gesetzentwurf muss die Änderung nun drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Nach der Änderung gilt eine einjährige Sperrfrist für eine erneute Änderung. Die Neuregelung richtet sich an transsexuelle, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
- Transsexuelle sind Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
- Als intergeschlechtlich werden Menschen bezeichnet, die körperliche Geschlechtsmerkmale aufweisen, die nicht ausschließlich männlich oder weiblich sind.
- Unter nicht-binär versteht man Menschen, die sich selbst nicht in die gängige Geschlechtseinteilung Mann/Frau einordnen.
Bei Kindern unter 14 sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. Gibt es hier innerfamiliäre Konflikte, kann das Familiengericht die Entscheidung treffen.
Marco Buschmann: "Starke Stellung" der Eltern
Angesichts der Kritik an der geplanten Regelung, dass auch Jugendliche unter 18 Jahren das Geschlecht ohne verpflichtende Beratung ändern lassen dürfen, verwies Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin" auf die "starke Stellung" der Eltern.
"Vor einer unreifen, übereilten Entscheidung schützen erstmal die Eltern", sagte Buschmann. Eltern würden sich informieren und damit auseinandersetzen. "Ich bin der festen Überzeugung, dass der übergroße Teil der Eltern sehr seriös und sorgfältig sich die Frage stellt: 'Was ist das beste für mein Kind'."
Zudem könne gegen den Willen der Eltern grundsätzlich keine Änderung des Geschlechtseintrags vorgenommen werden, es sei denn, dies stehe dem Kindeswohl entgegen, betonte
Verwendete Quellen:
- ZDF.de: Buschmann: "Niemand wird zu etwas gedrängt"
- Nachrichtenagentur AFP
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