Gegen zwei hochrangige russische Offiziere sind Haftbefehle erlassen worden. Der Internationale Strafgerichtshof wirft ihnen Kriegsverbrechen in der Ukraine vor.
Der Internationale Strafgerichtshof hat gegen zwei hohe russische Offiziere Haftbefehle wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen. Generalleutnant Sergej Kobylasch und Admiral Viktor Sokolow würden wegen gezielter Raketenangriffe auf zivile Ziele in der Ukraine vom Oktober 2022 bis mindestens März 2023 gesucht, teilte das Gericht am Dienstag in Den Haag mit.
Kobylasch (58) ist nach Angaben des Gerichts Generalleutnant und Kommandeur der Fernfliegerkräfte der russischen Luftwaffe. Sokolow (61) ist Admiral der Marine und war im fraglichen Zeitraum Befehlshaber der russischen Schwarzmeerflotte. Beide sollen für Raketenangriffe auf Elektrizitätswerke verantwortlich sein. Auch werden ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt. Die Angriffe hätten Menschen schweren Schaden zugefügt.
Gericht: Russische Offiziere tragen Verantwortung für Angriffe auf ukrainisches Stromnetz
Das Gericht stellte fest, dass es "ausreichend Gründe gibt anzunehmen, dass die beiden Verdächtigen die Verantwortung tragen für Raketenangriffe, die durch die Einheiten unter ihrem Befehl gegen das ukrainische Stromnetz" ausgeführt worden seien. Die Haftbefehle wurden nicht veröffentlicht mit Rücksicht auf den Schutz von Zeugen und andauernden Ermittlungen.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj begrüßte die Haftbefehle. "Jeder russische Kommandeur, der Angriffe auf ukrainische Zivilisten und kritische Infrastruktur befiehlt, muss wissen, dass die Gerechtigkeit ihn ereilen wird", schrieb Selenskyj auf dem Portal X (früher Twitter). Strafjustiz auf internationaler Ebene dauere lange, sie sei aber unausweichlich.
Internationaler Haftbefehl auch gegen Putin
Bereits vor einem Jahr hatte das Gericht auch internationale Haftbefehle gegen den russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin sowie Maria Lwowa-Belowa, die russische Beauftragte für Kinderrechte, erlassen. Beiden werden Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Verschleppung und Zwangsadoptionen ukrainischer Kinder nach Russland zur Last gelegt.
Russland erkennt das Gericht nicht an. Doch die Ukraine hat die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes anerkannt. Daher darf der Ankläger auch ermitteln. Chefankläger Karim Khan hatte schnell nach Beginn der russischen Aggression im Frühjahr 2022 Ermittlungen aufgenommen. (dpa/tas)
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