Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage gegen Deutschland wegen der Baugenehmigung für den Berliner Flughafen BER abgewiesen. Die Richter erklärten die Beschwerde am Donnerstag in Straßburg einstimmig für unzulässig.
Der Fall drehte sich um die Baugenehmigung für den Flughafen Berlin-Brandenburg. Den Klägern gehörten Grundstücke in der Nähe des Airports. Sie behaupteten, die Behörden hätten während des Planfeststellungsverfahrens falsche Angaben über die vorgesehenen Flugrouten gemacht. Sie hätten daher erst nach Erteilung der Baugenehmigung erkannt, dass die Lärmbelästigung auf ihren Grundstücken viel höher sei als zuvor angenommen.
Vor dem Bundesverwaltungs- und dem Bundesverfassungsgericht hatten sie keinen Erfolg, daher klagten sie vor dem Gerichtshof für Menschenrechte. Sie beriefen sich auf ihr Recht auf ein faires Verfahren und auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Der Gerichtshof wies ihr Anliegen nun aber ebenfalls ab. Es habe zwar gewisse Verfahrensmängel gegeben. Die betroffenen Rechte seien in der Planungsentscheidung aber richtig abgewogen worden.
Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. © dpa
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