Die Verurteilung eines Milizionärs, der in Syrien eine Granate in eine Menschenmenge feuerte, zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Februar gegen den damals 55-Jährigen, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Kammergericht hatte den Angeklagten unter anderem eines besonders schweren Kriegsverbrechens und des mehrfachen Mordes schuldig gesprochen. (Az. 3 StR 306/23)

Es sah als erwiesen an, dass er als Kämpfer einer regierungstreuen Miliz im Jahr 2014 in Syriens Hauptstadt Damaskus aus einer Panzerabwehrwaffe einen Sprengkopf in eine große Gruppe von auf Lebensmittel wartenden Menschen schoss. Dabei wurden vier Menschen getötet und zwei weitere, welche im Prozess als Nebenkläger auftraten, schwer verletzt. Dem Kammergericht zufolge sprach vieles dafür, dass es deutlich mehr Tote und Verletzte gab, was aber nicht sicher festgestellt werden konnte.

Demnach war der Mann spätestens seit 2014 Mitglied einer palästinensischen Gruppe, die sich im syrischen Bürgerkrieg auf die Seite der syrischen Führung gestellt hatte. Sie agierte in einem Stadtviertel, das ursprünglich ein Lager für palästinensische Geflüchtete war. Der Mann soll aus Wut über die Tötung seines Neffen durch oppositionelle Kämpfer gehandelt haben.

Das Kammergericht verurteilte ihn nicht nur zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, sondern stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Das schließt eine vorzeitige Haftentlassung praktisch aus. Der Angeklagte wandte sich dagegen an den BGH, der aber nun keine Rechtsfehler fand und seine Revision verwarf.  © AFP

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