Das Gesetz zur besseren Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Deutschland soll Anfang Juni die nächste Hürde nehmen. Wie aus einer Aktualisierung auf der Internetpräsenz des Bundesfamilienministeriums von Mittwoch hervorgeht, soll das Gesetz am 5. Juni im Bundeskabinett verabschiedet werden. Nach Angaben der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, hätte dies bereits an diesem Mittwoch geschehen sollen. Weshalb es zur Verzögerung kam, blieb auf Nachfrage beim Ministerium zunächst unklar. Eine Sprecherin teilte lediglich mit, dass derzeit noch mehr als 50 Stellungnahmen von Verbänden und Ländern zu dem Gesetz gesichtet und ausgewertet würden. Das Ministerium strebe eine Kabinettsbefassung vor der Sommerpause an. Die Missbrauchsbeauftragte Claus hatte am Vortag abermals auf eine zügigere Umsetzung des Vorhabens gedrungen.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch bundesweit verbessern. Dafür sollen neue Strukturen entstehen, die neben der Aufklärung von Fällen auch eine bessere Prävention ermöglichen sollen. Die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut, das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Auch sieht das Gesetz eine Berichtspflicht zur Arbeit der Missbrauchsbeauftragten an den Bundestag und den Bundesrat vor. So werde es künftig möglich sein, dass die Missbrauchsbeauftragte - ähnlich wie beispielsweise die Wehrbeauftragte des Bundes - jährlich einen Bericht an die beiden Verfassungsorgane richte, in dem sie etwa besondere Missstände und Aspekte mit dringendem Handlungsbedarf aufzeige. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.