Das Finanzministerium weitet seine Sperre auf nahezu den gesamten Bundeshaushalt 2023 aus. Das berichten am Abend die Nachrichtenagentur Reuters und der "Spiegel".

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Nach dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgericht sperrt das Finanzministerium (BMF) zahlreiche Posten im Bundeshaushalt. "Das BMF stoppt die Verpflichtungsermächtigungen in 2023, um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden", hieß es am Montagabend aus Kreisen des Ministeriums. Dies betreffe Etats aller Ministerien. Eine Verpflichtungsermächtigung gibt einer Verwaltung die Möglichkeit, bereits für künftige Jahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen, etwa bei mehrjährigen Vorhaben. Aktuelle Ausgaben in diesem Jahr sind demnach nicht betroffen.

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Alte Verbindlichkeiten würden "eingehalten" aber keine neuen "eingegangen"

Weiter hieß es, bestehende Verbindlichkeiten würden weiter eingehalten, es dürften nur keine neuen eingegangen werden. "In Ausnahmefällen können Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden."

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Der "Spiegel" zitierte aus einem Schreiben des zuständigen Staatssekretärs Werner Gatzer, in dem dieser anordne, "alle in den Einzelplänen 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushaltsplans 2023 ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung zu sperren".

Das Bundesverfassungsgericht erklärte Umwidmung von Krediten für nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Sie waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun stehen die Milliarden im sogenannten Klima- und Transformationsfonds nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hatte daraufhin bereits vorübergehend bestimmte Vorhaben auf Eis gelegt, die aus dem Fonds finanziert werden sollten. Dabei ging es um Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre.(dpa/jst)


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