Die EU-Kommission will europäische Betriebsräte (EBR) stärken. Nach Willen der Behörde sollen etwa mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer multinationaler Unternehmen in der EU das Recht bekommen, die Einrichtung eines EBR zu beantragen, wie aus am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Plänen hervorgeht. Demnach sollen etwa Ausnahmen von der bereits existierenden Richtlinie gestrichen werden. Nach Kommissionsangaben könnten so zusätzlich 5,4 Millionen Beschäftigte in 320 multinationalen Unternehmen, in denen bereits Vereinbarungen bestehen, die Einrichtung eines EBR beantragen.
Europäische Betriebsräte sind Gremien, die Arbeitnehmer eines internationalen Unternehmens vertreten. Sie sollen sicherstellen, dass die Arbeitnehmer an Entscheidungen über länderübergreifende Angelegenheiten beteiligt werden und betreffen Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten in mindestens zwei Ländern der EU oder in Norwegen, Island und Liechtenstein.
Weiterhin soll nach Willen der Kommission mit einer Überarbeitung der Richtlinie unter anderem gewährleistet werden, dass die EBR über die notwendigen Ressourcen finanzieller und materieller Art - etwa Rechtskosten oder Schulungen - verfügen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Darüber hinaus solle ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Gremien sichergestellt werden.
Im vergangenen Jahr hatte das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, die Rolle und die Kapazitäten der EBR zu stärken. Der Kommissionsvorschlag zur Reform der Richtlinie muss nun vom Parlament und den Ländern diskutiert werden. © dpa
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