Anfang Oktober musste AFD-Chef Tino Chrupalla einen Wahlkampfauftritt aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Die Rechtsmediziner haben nun ihr Gutachten zu dem Vorfall vorgestellt. Eine Vermutung Chrupallas kann dabei ausgeschlossen werden.
Nach der Krankenhaus-Behandlung des AfD-Vorsitzenden
AFD-Chef sprach von einem verübten Anschlag
Chrupalla hatte am 4. Oktober einen Wahlkampfauftritt in Ingolstadt zu der wenige Tage später stattfindenden bayerischen Landtagswahl abbrechen müssen. Vor seiner Rede wurde er ins Krankenhaus gebracht und aufgrund von Beschwerden vorübergehend auf der Intensivstation überwacht. Nach einem Tag konnte er die Klinik wieder verlassen. Ärzte stellten einen Einstich in Chrupallas rechtem Oberarm fest. Der AfD-Chef sprach von einem Anschlag, der auf ihn verübt worden sei.
Keine Anhaltspunkte für einen Übergriff
"Die Beibringung der Verletzung durch einen Unbekannten während des Aufenthalts auf dem Ingolstädter Theaterplatz kann zwar nicht ausgeschlossen werden", erklärte die Oberstaatsanwältin dazu. "Konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für einen solchen Übergriff während des Besuchs der Wahlkampfveranstaltung oder im unmittelbaren Vorfeld des Besuchs haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben."
Kein Hinweis auf injiziertes Gift
Die Staatsanwaltschaft stützt sich unter anderem auf ein Gutachten von Rechtsmedizinern aus München. Demnach wird vermutet, dass Chrupalla mit einer Pinnadel in den Arm gestochen wurde. Hinweise, dass ihm dabei Gift injiziert worden sei, gebe es nicht. Auch Chrupallas Beschwerden sprächen nicht für eine Vergiftung. (dpa/phs)
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