Verfahren vor Verwaltungsgerichten sollen nach dem Willen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) deutlich gestrafft werden. Lange Verfahren seien eine Belastung für alle Beteiligten, erklärte Buschmann am Donnerstag in Berlin. "Bei Asylprozessen tragen sie dazu bei, dass Menschen ohne Bleibeperspektive ihren Aufenthalt in Deutschland weiter verfestigen. Bei großen Infrastrukturvorhaben leidet der Wirtschaftsstandort Deutschland." Dazu legte Buschmann nun ein Eckpunktepapier vor.
So sollen Proberichter bei Verwaltungsgerichten künftig von Anfang an Verfahren allein bearbeiten können. Bisher ist das je nach Art des Prozesses erst nach mehrmonatiger Sperrfrist möglich. In Asylhauptsacheverfahren soll künftig im Normalfall ein Richter allein entscheiden statt bisher eine Kammer - außer etwa in besonders komplizierten Fällen oder solchen mit grundsätzlicher Bedeutung. Die Hürden für die Zulassung von Fällen zu Berufung oder Revision sollen sinken, wenn es dabei um Verfahren zur Klärung widersprüchlicher Rechtsprechung geht. Wer einen Antrag auf Zulassung zur Berufung oder Revision stellt, soll das künftig weniger ausführlich begründen müssen.
Darüber hinaus sollen Gerichte höhere Zwangsgelder gegen Bund, Land und Kommunen sowie die zugehörigen Behörden verhängen können; hier soll der Höchstbetrag von 10 000 auf 25 000 Euro steigen. © dpa
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