Bayern unternimmt im Bundesrat einen weiteren Anlauf zur Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer von sieben Prozent für die Gastronomie. In dem Antrag zur bevorstehenden Plenarsitzung des Bundesrats an diesem Freitag begründet die Münchner Staatsregierung das mit dem "Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie- und Tourismusbranche im Verhältnis zu den angrenzenden Nachbarländern".

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Außerdem soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht nur für Speisen, sondern auch für Getränke gelten. Das ist in dem Dokument nachzulesen, das der Bundesrat - wie die übrigen Tagesordnungspunkte auch - vorab auf seiner Webseite veröffentlicht hat.

Die während der Corona-Pandemie auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen soll nach dem Willen der Bundesregierung zum Jahreswechsel wieder auf 19 Prozent steigen. Die bayerische Koalition von CSU und Freien Wählern hatte bereits im September im Bundesrat ein Antragspaket mit 25 Steuersenkungen eingereicht, inklusive der reduzierten Gastro-Besteuerung.  © dpa

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