• Politikerinnen und Politiker bekommen bei offiziellen Reisen immer wieder Geschenke.
  • Die Transparenzplattform "abgeordnetenwatch.de" hat eine entsprechende Liste der Bundestagsverwaltung bekommen.
  • Behalten werden dürfen Geschenke ab einem bestimmten Wert in der Regel nicht.

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Abgeordnete im Bundestag haben seit 2017 verschiedene Gastgeschenke im Wert von mehr als 200 Euro bekommen. Das geht aus einer internen Liste der Bundestagsverwaltung hervor, welche die Transparenzplattform "abgeordnetenwatch.de" in Folge eines Auskunftsantrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten hat. Bei den Objekten handelte es sich unter anderem um:

  • eine Armbanduhr der Marke Rolex, Wert „geschätzt größer als 6.000 Euro“
  • eine Sammlung aus acht Münzen aus Metall in gold und silber, Wert "geschätzt größer als 200 Euro"
  • ein Teppich, Wert: "geschätzt größer als 200 Euro"
  • eine Armbanduhr der Marke Philip Watch, . Wert: „Geschätzt durch einen Juwelier in Berlin: 366,90 Euro“
  • eine silberfarbene Medaille, Wert "geschätzt größer als 200 Euro"
  • einen goldfarbenen Teller aus Metall, „mit arabischer Beschriftung in rot und schwarz, einem Wappen sowie einem verzierten Rand (...)", Wert "nicht bekannt"

Die Verhaltensregeln der Parlamentsverwaltung sehen die Meldung von Präsenten vor, wenn ihr materieller Wert die Höhe von 200 Euro übersteigt. Behalten dürfen die Politikerinnen und Politiker die Geschenke in dem Fall nicht. Sie können aber beantragen, „das Gastgeschenk gegen Bezahlung des Gegenwertes an die Bundeskasse zu behalten“, so die Behörde. Bei den in der Liste genannten Gegenständen aus der Zeit ab 2017 ist das den Angaben zufolge aber nicht geschehen. Wie auch bei rechtswidrig angenommenen Spenden darf die Bundestagspräsidentin dann entscheiden, was damit passiert. Gegenstände können vernichtet oder versteigert werden, in letzterem Fall wird das eingenommene Geld Teil des Bundeshaushalts.

Manche Art von Geschenk darf behalten werden

Aus der Liste der Parlamentsverwaltung geht nicht hervor, wer wann wem genau etwas gab. "Die Präsente müssen den Parlamentarier:innen entweder im Rahmen einer offiziellen Delegations- oder Dienstreise des Bundestags bzw. der Fraktionen überreicht worden sein, oder als Gastgeber:in einer Reisedelegation", schreibt "abgeordnetenwatch.de". Nur für solche Gastgeschenke ab 200 Euro gelte die Melde- und Abgabepflicht.

Andere sogenannte geldwerte Zuwendungen wie eine Reisekosten-Übernahme dürfen die Abgeordneten unabhängig vom konkreten Wert annehmen. Ebenfalls behalten werden dürfen laut der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags Geschenke von Einzelpersonen oder Institutionen, wenn es dabei etwa "um eine den gesellschaftlichen Gepflogenheiten geschuldete Höflichkeitsgeste (z.B. Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke von Personen oder Institutionen, zu denen mandatsbezogene Kontakte bestehen)" geht. Dazu gehören "abgeordnetenwatch.de" nach auch Lobbykontakte, eine Veröffentlichungspflicht gilt hier erst ab 3.000 Euro.

Für Kanzleramt und Bundestag gelten unterschiedliche Regeln

Das Abgeordnetengesetz gibt aber Einschränkungen vor: "Unzulässig ist insbesondere die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, die erkennbar deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird", heißt es dort beispielsweise. Unzulässig ist die Annahme zudem, "wenn diese Leistung für eine Vortragstätigkeit, die in Zusammenhang mit der Mandatsausübung steht oder ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird".

Die Transparenzplattform "FragDenStaat" veröffentlichte im vergangenen Jahr eine Liste von Geschenken, die Beamtinnen und Beamte zwischen 2013 und 2017 erhalten hatten. Vorausgegangen war eine Klage des Portals, nachdem das Bundeskanzleramt entsprechende Informationen zunächst nicht herausgeben wollte. Im Bericht heißt es: "Anders als Bundestagsabgeordnete dürfen Beschäftigte der Bundesverwaltung (...) Geschenke nur bis zu einem Wert von 25 Euro annehmen. Das aber auch nur unter einer Bedingung: In sämtlichen Fällen müssen sie die Geschenke melden." Initiativen wie "abgeordnetenwatch.de" und "FragDenStaat" verklagen immer wieder staatliche Stellen, um Informationen zu verschiedenen Vorgängen zu erhalten.

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