Die Union wirft der Bundesregierung vor, die Finanzierung verbindlicher Risikovorsorge für Klimaschäden nicht geklärt zu haben. "Den Ländern werden Pflichten auferlegt, aber keiner weiß, wie diese finanziert werden sollen", sagte die umweltpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Anja Weisgerber (CSU), der Düsseldorfer "Rheinischen Post". Weisgerber bezieht sich dabei auf Pflichten, die sich aus dem neuen Gesetz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels ergeben. Das Gesetz tritt am Montag in Kraft und verpflichtet die Bundesländer, Strategien zur Klima-Vorsorge zu entwickeln und diese umzusetzen. Hierbei geht es beispielsweise um den Hochwasserschutz, die Begrünung von Flächen und Hitzeaktionspläne.
Klimaanpassungsgesetz enttäuscht
Weisgerber sprach von einem "enttäuschenden" Gesetz und einer "leeren Hülle, die außer Bürokratie nichts" bringe. Sie kritisierte insbesondere, dass die Frage der Finanzierung all dieser Anpassungsprojekte völlig öffen sei. Dabei handele es sich um eine "Mammutaufgabe".
Das Bundesumweltministerium hatte erst am Freitag auf dpa-Anfrage unter Berufung auf Berechnungen des Deutschen Städtetags mitgeteilt, dass sich die Kosten für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels bis 2030 auf etwa 38 Milliarden Euro belaufen werden. Immer wieder hatte auch Umweltministerin
Experten fordern Grundgesetzänderung für gemeinsame Klimaanpassungsfinanzierung
Laut Lemke sollten die Maßnahmen zur Klimaanpassung eine gemeinsame finanzielle Kraftanstrengung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sein. Eine Möglichkeit wäre es, eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes über eine sogenannte "Gemeinschaftsaufgabe" im Grundgesetz zu verankern. Experten halten dies für dringend nötig, um den hohen Finanzbedarf auf Dauer aufbringen zu können. Für eine solche Verankerung sind die Hürden aber sehr hoch: Es bedarf einer Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Ob die Union einer solchen Lösung zustimmen würde, blieb zunächst offen. © dpa
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