Nachdem AfD-Parteisprecher Tino Chrupalla bei einer Wahlkampfveranstaltung im vergangenen Jahr einen Stich wahrgenommen und daraufhin über Schmerzen und Unwohlsein geklagt hatte, wurde sein Antrag auf Klageerzwingung abgelehnt.
Nach einem vermeintlichen Stich im Arm im vergangenen Jahr bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt ist AfD-Parteisprecher
Er habe unter anderem formale Erfordernisse nicht erfüllt. Gegen den Beschluss des OLG können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in der Sache eingestellt, weil sich kein Verdacht auf eine Straftat hatte erhärten lassen.
Tests auf Vergiftung negativ
Chrupalla hatte während der Veranstaltung am 4. Oktober nach eigenen Angaben einen Stich wahrgenommen und über Schmerzen sowie über Schwindel und Übelkeit geklagt. Alle vorgenommenen Tests etwa auf eine mögliche Vergiftung waren aber negativ verlaufen. Eine Verletzung durch eine fremde Person könne nicht völlig ausgeschlossen werden, konkrete Hinweise hätten die Ermittlungen aber nicht ergeben, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Chrupalla hatte daraufhin vergeblich Einspruch eingelegt und nun versucht, mit einem Antrag auf Klageerzwingung eine gerichtliche Entscheidung in der Sache herbeizuführen. (dpa/abo)
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