Mit immer neuen Beweisanträgen, dem Wunsch, die Öffentlichkeit auszuschließen und das Verfahren zu vertagen, verzögert die AfD in Münster vor dem Oberverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung über ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz. Ein Urteil im Streit um die Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall war am Mittwochnachmittag, dem zweiten Verhandlungstag, auch nach insgesamt fast 16 Stunden nicht abzusehen.
Die Anwälte Michael Fengler und Christian Conrad stellten mehrfach fast wortgleiche Anträge zur Benennung von Zeugen, in denen nur die Namen von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes ausgetauscht wurden. Zum wiederholten Mal beantragte die AfD zudem eine Vertagung.
Der Anwalt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Wolfgang Roth, warf der AfD daraufhin Prozessverschleppung vor. Dies wiesen die Anwälte zurück.
In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Der 5. Senat soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.