• Die AfD hatte mehrere Verfahren gegen den Bundesverfassungsschutz eingeleitet.
  • Einen Antrag hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.
  • Der Beschluss betrifft vor allem die Zahlen zum Flügel.

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In einem Klageverfahren gegen den Bundesverfassungsschutz hat die AfD vor Gericht einen Rückschlag hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Dienstag in einem Eilverfahren den Antrag auf Erlass einer Zwischenregelung ab.

Die AfD hatte beantragt, dass das Gericht dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verbieten sollte, bekanntzugeben, dass der sogenannte "Flügel" der AfD bis zu seiner Auflösung etwa 7.000 Mitglieder gehabt habe und seine Mitgliederzahl auch weiterhin 7.000 betrage.

AfD behauptet: Zahl von 7.000 ist frei erfunden

Zugleich hatte die AfD beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag eine Zwischenregelung zu erlassen. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb. Die Zahl von 7.000 sei frei erfunden, so die AfD. Die Bekanntgabe dieser Zahl hätte eine stigmatisierende und ehrschädigende Wirkung, weil dem "Flügel" dadurch eine Bedeutung beigemessen werde, die er in Wahrheit gar nicht habe.

Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Es begründete dies damit, dass die voraussichtlichen Folgen des Bekanntwerdens der Zahl 7.000 als gering zu bewerten seien. Die Mitgliederzahl von 7.000 sei bereits früher an die Öffentlichkeit gelangt. So finde sich diese Angabe im Verfassungsschutzbericht des Bundes.

Verfahren gegen Verdachtsfall-Einstufung noch offen

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Dienstag noch nicht über einen weiteren Antrag der AfD. Darin geht es darum, dass dem Verfassungsschutz verboten werden soll, die Partei als Verdachtsfall einzustufen. Wann in diesem Verfahren eine Entscheidung ergeht, ist noch offen. (dpa/sap)

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