• Bereits im Januar sickerte es durch, nun steht fest: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD als Verdachtsfall eingestuft.
  • Der Einsatz von V-Leuten und Observationen wären damit ab sofort möglich.
  • Ein Experte erklärt, was die Einstufung für die Partei bedeutet, die sich nach wie vor gerichtlich gegen die Einstufung wehrt.
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Das Prüffenster ist abgelaufen, die Entscheidung gefallen: Nach zwei Jahren Begutachtung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte Partei Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang, soll die Landesämter für Verfassungsschutz darüber am Mittwoch in einer internen Videokonferenz in Kenntnis gesetzt haben.

Der Schritt kommt nicht überraschend: Bereits im Januar war der Beschluss durchgesickert, der den Einsatz von Informanten sowie anderer nachrichtendienstlicher Mittel und damit die Observation und Abhörung von Parteimitgliedern ermöglicht.

Insbesondere wegen der weitreichenden politischen und gesellschaftlichen Folgen setzt sich die AfD bereits seit Wochen gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Inlandsgeheimdienst juristisch zu wehr.

AfD klagt gegen den Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz hatte dem Bundesinnenministerium deshalb sogar ein neues Gutachten zur AfD vorgelegt.

Das Ministerium lässt sich aber mit der Beurteilung der vorgelegten Begründung Zeit. Ob diese inzwischen abgeschlossen ist, wollte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag nicht beantworten: "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das Bundesinnenministerium in dieser Angelegenheit nicht öffentlich."

Die AfD will dem Verfassungsschutz verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. Zum Zweiten versucht die AfD gerichtlich zu verhindern, dass der Verfassungsschutz bekanntgibt, über wie viele Mitglieder der sogenannte "Flügel" bis zur Selbstauflösung verfügte oder nach Informationen des Verfassungsschutzes heute noch verfügt. Die AfD beruft sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.

Bisherige Beschwerden der Partei wurden aber in mehreren Instanzen abgewiesen, die AfD will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Virchow: Einstufung wäre "Rückschlag" für die Partei

Sollten die Einwände der AfD vor Gericht letztinstanzlich scheitern, wäre das aus Sicht des Politikwissenschaftlers und Rechtsextremismus-Experten Fabian Virchow von der Hochschule Düsseldorf "ein Rückschlag hinsichtlich der Versuche, sich als demokratische Partei zu präsentieren".

Der Sozialwissenschaftler sieht drei maßgebliche Folgen für die Partei:

  • "Insbesondere Beamte werden sich aufgrund der besonderen Treuepflicht schwerer tun, aktiv in der Partei mitzuwirken", sagt Virchow.
  • Auch die Bereitschaft zu größeren Spenden werde zurückgehen. "In der Partei werden diejenigen Zuspruch erhalten, die argumentiert haben, dass das Abgrenzen nach ganz rechts außen letztlich doch nichts gebracht habe", sagt der Experte.
  • Und schließlich dürften sich auch einige Wähler abwenden. "Allerdings nicht in einem Ausmaß, dass die Partei unter die Fünf-Prozent-Hürde rutscht", glaubt Virchow. Schließlich gebe es auch einen relevanten Teil in der Wählerschaft, dem eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz egal sei oder sie sogar als Auszeichnung begreife.

Schmecken dürfte der AfD die Erklärung zum Verdachtsfall nicht, das zeigen die Klagen, auch einiger Landesverbände. Virchow hält insbesondere den Eilantrag für nicht besonders aussichtsreich: "Sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einer solchen Entscheidung kommen, wird es das gut zu begründen und zu belegen wissen."

Dennoch: Wegen der politischen Brisanz, gerade im Superwahljahr 2021, hatte der Verfassungsschutz dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem wird der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob er die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.

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"Flügel" konnte Einfluss vergrößern

Paradebeispiel für Letzteres ist der "Flügel", der bereits im März 2020 zu einer "erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft wurde. Angeführt wurde die Gruppierung damals vom Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke und dem inzwischen ausgeschlossenen Brandenburger Rechtsextremisten Andreas Kalbitz. Beide ostdeutschen Landesverbände der AfD wurden ebenfalls im vergangenen Jahr als rechtsextremistische Verdachtsfälle eingestuft, Sachsen und Sachsen-Anhalt folgten in diesem Jahr.

Aus Sicht von Virchow ist es deshalb nur folgerichtig, nun auch die gesamte Partei zum Verdachtsfall zu erklären: "Dem 'Flügel' lässt sich ein erheblicher Teil der Mitglieder, Funktionäre und Abgeordneten zuordnen". Die Gruppierung innerhalb der AfD habe sogar seinen Einfluss in der Partei stärken können.

AfD, Bundestag

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Offizielle Auflösung als Täuschungsmanöver

Auch der Verfassungsschutz sieht die offizielle Auflösung des "Flügels" im April 2020 laut eines Berichts des Redaktionsnetzwerks Deutschland als Täuschungsmanöver an, da die Personen immer noch in der AfD aktiv seien und Strukturen weiter bestünden.

"Allerdings hat Jörg Meuthen in letzter Zeit versucht, das rechtsextreme Erscheinungsbild der Partei zu relativieren", erinnert Virchow. Die eilig im Januar veröffentlichte "Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität" stelle demnach den Versuch dar, die Beobachtung der Gesamtpartei noch abzuwenden.

Diese Versuche, sich ausweichend zu positionieren, rühren vom zweiten NPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichtes her. Denn: "Die AfD weiß, dass ein ethnisch-kultureller Volksbegriff, der in der Partei immer wieder formuliert wurde und der auch in Reden von Meuthen durchscheint, für die Frage der Beobachtung und letztlich die Einstufung als verfassungswidrig zentral ist", erklärt Virchow.

Andere Themen, zu denen sich die AfD programmatisch in einer Form äußere, die mit Grundrechten nicht immer vereinbar sei, blieben Virchow zufolge aber im Raum. Ob Meuthens Bemühungen daher ausreichen, bezweifeln auch andere Experten - und ganz offensichtlich auch der Verfassungsschutz.

Hinweis: Der Artikel erschien am 22. Januar und wurde nach der Bestätigung der Beobachtung aktualisiert.

Über den Experten: Prof. Dr. Fabian Virchow ist Sozialwissenschaftler an der Hochschule Düsseldorf und hat die Leitung des Forschungsschwerpunktes Rechtsextremismus/ Neonazismus (FORENA) inne. Virchow studierte Soziologie, Politische Wissenschaften, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg.

Verwendete Quelle:

  • Gespräch mit Prof. Dr. Fabian Virchow
  • Meldungen der Deutschen Presse-Agentur
  • Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Entscheidung nächste Woche: AfD wird zum Verfassungsschutz-Verdachtsfall"
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