Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil bestätigt, wonach die AfD ein in der Spendenaffäre um Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel verhängtes Bußgeld in Höhe von 396.000 Euro zahlen muss. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, die Berufung der Partei verworfen zu haben.

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Vor der Bundestagswahl 2017 hatten zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz rund 132.000 Euro auf das Geschäftskonto des baden-württembergischen Kreisverbands von Weidel überwiesen. Der Bundestag wertete dies als verbotene Annahme anonymer Spenden und verhängte ein Bußgeld in Höhe des Dreifachen des überwiesenen Betrags. Dagegen wehrte sich die AfD vor dem Verwaltungsgericht. Die Partei argumentierte dabei, dass es sich um eine Direktspende an Weidel und nicht um eine Parteispende gehandelt habe.

Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht, sondern befand, dass es sich um eine "Spende im Sinn des Parteiengesetzes" gehandelt habe. Vor dem Oberverwaltungsgericht argumentierte die AfD erneut, dass es sich um eine Direktspende an Weidel persönlich gehandelt habe. Dieser Argumentation folgte auch das Oberverwaltungsgericht nicht. Aufgrund der "Umstände des Einzelfalls", zu denen unter anderem die Überweisung auf das Parteikonto gehöre, stelle sich die Spende als Partei- und nicht als Direktspende dar, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine Revision wurde nicht zugelassen.


  © AFP

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