Der Thüringer Landtag darf seine Parlamentarische Kontrollkommission konstituieren.
Ein Eilantrag der AfD-Fraktion dagegen wurde vom Verfassungsgerichtshof in Weimar nach Angaben vom Mittwoch abgelehnt. Die geheim tagende Kommission kontrolliert den Verfassungsschutz im Land.
Für die demnächst zu Ende gehende aktuelle Legislaturperiode konstituierte sie sich aber noch gar nicht, weil noch eines der vorgesehenen fünf Mitglieder fehlte und Kandidaten der Regierungsfraktionen mehrfach nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit der Stimmen bekamen.
In Thüringen wird wie im benachbarten Sachsen am Sonntag kommender Woche ein neuer Landtag gewählt. Derzeit wird das Land von einer Minderheitsregierung aus Linkspartei, SPD und Grünen geführt.
Die Kommission sollte nun mit vier statt fünf Mitgliedern die Arbeit aufnehmen. Dagegen wandte sich die AfD-Fraktion, die ihre Rechte verletzt sah.
Vor Gericht hatte sie aber keinen Erfolg. Die Eilentscheidung wurde zunächst ohne Begründung mitgeteilt, die Begründung soll später veröffentlicht werden. © AFP
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.