Ein Schwimmbadbesucher ist mit einer Schmerzensgeldklage gegen die Stadt Nürnberg gescheitert, nachdem ein anderer Besucher des Bads vom Zehnmeterturm auf ihn sprang und ihn verletzte.

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Es könne nicht verlangt werden, dass jeder einzelne Springer ständig beaufsichtigt und jeder einzelne Sprung gesondert freigegeben werde, begründete das Oberlandesgericht die am Montag veröffentlichte Entscheidung. Es könne keine "Rundumkontrolle" erwartet werden. (Az. 4 U 1455/17)

Kläger forderte 100.000 Euro von Stadt

Der Kläger hatte von der Stadt Nürnberg unter anderem ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro verlangt. Im Juli 2014 war ein anderer Schwimmbadbesucher vom Zehnmeterturm auf ihn gesprungen und hatte ihn dabei schwer am Arm verletzt.

Der Springer blieb aber bis heute unbekannt. Der verletzte Schwimmbadbesucher verklagte deshalb die Stadt. Er machte geltend, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn ein Bademeister auf dem Turm die Sprünge kontrolliert hätte.

Der Mann scheiterte mit seiner Klage in erster Instanz vor dem Landgericht. Das Oberlandesgericht wies nun auch die von ihm eingelegte Berufung zurück. Eine "lückenlose Aufsicht jedes einzelnen Badegasts" sei "weder üblich noch zumutbar" und nach ständiger Rechtsprechung auch nicht erforderlich.

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