• Die Rostocker Bürgerschaft hat sich gegen ein Konzert von Xavier Naidoo im August ausgesprochen.
  • Mehrheit der Bürgschaft befindet: Der Sänger stehe Reichsbürgern und QAnon-Bewegung nahe.
  • Zudem schüre er rassistische Ressentiments.

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Die Rostocker Bürgerschaft hat sich gegen ein Konzert des umstrittenen Sängers Xavier Naidoo im August in der Rostocker Stadthalle ausgesprochen. Die Mehrheit der Bürgerschaft schloss sich am Mittwochabend dem gemeinsamen Antrag der Linken, Grünen und der SPD an. Darin heißt es unter anderem, dass Naidoo den Reichsbürgern und der QAnon-Bewegung nahestehe und rassistische Ressentiments schüre. Die Bürgerschaft hatte sich bereits im Juni 2020 mit der Absage beschäftigt, der Antrag hatte damals aber keine Mehrheit gefunden.

Naidoo machte immer wieder mit Verschwörungserzählungen auf sich aufmerksam

Naidoo tauchte in der Vergangenheit immer wieder im Zusammenhang mit sogenannten Verschwörungsmythen auf - er machte auch umstrittene Äußerungen zu der Corona-Pandemie. Nachdem er im März 2020 die Jury der RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" verlassen musste, hatte er Vorwürfe des Rassismus vehement zurückgewiesen. Er war am Donnerstag zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Rostocker Stadtverwaltung äußerte starke rechtliche Bedenken gegen die Entscheidung der Bürgerschaft. Öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle seien zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet. Bei der Vermietung der Einrichtungen dürfe kein Veranstalter oder Künstler ausgeschlossen werden, weil die religiösen oder politischen Ansichten nicht geteilt werden.

Stadt befürchtet Imageverlust

Zudem drohe ein Imageverlust für die Stadt, argumentierte die Verwaltung. Es bestünden Bedenken über die Auswirkungen auf zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle. Die Stadt laufe Gefahr, dass Künstler, die sich öffentlich kritisch äußern, in Rostock nicht willkommen sind.

Wie ein Stadtsprecher am Donnerstag sagte, hat Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) 14 Tage Zeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dann müsste sich die Bürgerschaft im Juni erneut mit dem Konzert beschäftigen.  © dpa

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