Nachbarn waren vom Krähen eines Hahns genervt. Die Besitzer wehrten sich bis in die letzte Instanz. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun am Mittwoch entschieden: Hahn "Big Foot" muss das Wohngebiet in Düsseldorf verlassen, die vier Hennen dürfen bleiben.

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Richter haben den Hahn "Big Foot" aus einem Wohngebiet der Landeshauptstadt verbannt. Der Hahn müsse weichen, entschied nach dem Verwaltungsgericht nun auch das Oberverwaltungsgericht, wie es am Mittwoch in Münster mitteilte. Die Stadt Düsseldorf habe von Hühnerhaltern zu Recht verlangt, den krähenden Vogel von ihrem Grundstück zu entfernen. Ihre vier Hennen dürfen sie behalten.

Ersatzhahn darf es nicht geben

In der betroffenen Siedlung seien die Gärten mit 220 Quadratmetern recht klein. Entsprechend nah sei die Lärmquelle Hahn am Nachbargrundstück. Ob Big Foot viel oder wenig kräht, sei nicht entscheidend. Die Besitzer dürfen sich auch keinen Ersatzhahn zulegen.

Die Hühnerhalter hatten argumentiert, sie wollten sich nachhaltig ernähren und mit Eiern aus eigener Haltung versorgen. Dazu bedürfe es keines Hahns, befanden die Richter. Der Beschluss ist unanfechtbar. (dpa/aks)

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