Im Prozess gegen den deutschen Verdächtigen Christian B. im Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann hat das Gericht eine Schöffin ausgeschlossen.

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Auf Antrag der Verteidiger des mehrfach verurteilten Sexualstraftäters Christian B. hat das Landgericht Braunschweig eine Schöffin für das Verfahren gegen den 47-Jährigen ausgeschlossen.

Die 2. Strafkammer habe den Antrag für begründet erklärt, "weil Zweifel an der rechtlichen Gesinnung und der Rechtstreue der ehrenamtlichen Richterin vorlagen", teilte das Gericht am Dienstagabend mit. Die Schöffin soll in sozialen Medien einen Aufruf zur Tötung des ehemaligen brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro verbreitet haben. Zum Prozessauftakt am Freitag hatten die Anwälte von Christian B. einen Befangenheitsantrag gegen die ehrenamtliche Richterin gestellt. Nach Gerichtsangaben tritt an ihre Stelle nun eine Ergänzungsschöffin.

Madeleine "Maddie" McCann bleibt unauffindbar

Der Prozess gegen den 47-Jährigen wird am Freitag (23. Februar) fortgesetzt. Dann könnte die Anklage verlesen werden, was ursprünglich bereits für vergangenen Freitag (16. Februar) geplant war. Christian B. werden drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Die Taten sollen sich in Portugal ereignet haben.

Prozess gegen Christian B.
Der Angeklagte Christian B. (M) steht zu Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig neben seinen Anwälten Dennis Bock (l) und Friedrich Fülscher (r). © dpa / Julian Stratenschulte/dpa Pool

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen den 47-Jährigen auch wegen Mordverdachts im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen Madeleine McCann, genannt Maddie. Der Fall der vermissten dreijährigen Britin sorgte weltweit für Entsetzen. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass Maddie tot ist, obwohl ihre Leiche nie gefunden wurde.

Am Freitag hatte sich bereits die Staatsanwaltschaft dem Befangenheitsantrag gegen die Schöffin angeschlossen. "Die Äußerungen stehen außerhalb unserer Rechtsordnung", sagte Oberstaatsanwältin Ute Lindemann am ersten Prozesstag. Ein Aufruf zum Mord und Totschlag sei etwas, "was wir hier nicht dulden". Es werde geprüft, ob ein Strafverfahren gegen die Schöffin eingeleitet werde. (dpa/afp/ari)

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