Die Todesstrafe ist in den USA umstritten, die Zustimmung für die Hinrichtung auf einem Tiefstwert. Jetzt wurde in Texas ein Mann hingerichtet, der möglicherweise aufgrund eines Verfahrensfehlers zum Tode verurteilt worden war.

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Nach mehr als 30 Jahren in der Todeszelle ist im US-Bundesstaat Texas ein verurteilter Mörder hingerichtet worden. Das Todesurteil gegen den 53-jährigen Brent Brewer wurde am Donnerstag im Gefängnis der texanischen Stadt Huntsville mit einer Giftspritze vollstreckt, wie die Behörden mitteilten.

Mann nach 30 Jahren in Texas hingerichtet: Zahlreiche Verhinderungsversuche scheiterten

Brewer hatte 1990 als 19-Jähriger bei einem Raubmord einen 66 Jahre alten Mann getötet. Die Beute betrug nur 140 Dollar. Das Opfer hatte Brewer und seine damalige Freundin zu einer Einrichtung der Heilsarmee gefahren, als es erstochen wurde. Brewer wurde 1991 zum Tode verurteilt, seine Freundin erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Das Todesurteil wurde 2009 in einem neuen Prozess überprüft und von den Geschworenen bestätigt. Allerdings sagte dabei ein Psychiater aus, der Brewer nie persönlich gesprochen hatte. Der Gutachter gab an, der Angeklagte habe "kein Gewissen" und werde in Zukunft erneut Gewalttaten begehen. Zwar wurde später in einem anderen Fall geurteilt, der Psychiater treffe seine Einschätzungen ohne wissenschaftliche Grundlage; ein Antrag, Brewers Hinrichtung deswegen auszusetzen, scheiterte aber vor Gericht.

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In dem erneuten Urteil 2009 hatte eine Geschworene auch wegen eines Missverständnisses für die Todesstrafe gestimmt. Sie wollte eigentlich eine lebenslange Haftstrafe verhängen. Weil sie aber irrtümlicherweise davon ausging, dass auch mindestens zehn weitere Geschworene für eine Gefängnisstrafe stimmen müssen, stimmte sie schließlich der Todesstrafe zu.

Die Geschworene schrieb in einem Leserbrief im "Houston Chronicle" vergangene Woche, dass sie nicht glaube, dass Brewer den Mann mit Absicht getötet habe. "Die Situation geriet ihm aus den Händen, mit einem tragischen Ende", heißt es dort. Sie soll sogar versucht haben, eine Begnadigung für Brewer zu erreichen, doch ohne Erfolg. Ihre falsche Stimmabgabe würde sie "bis heute verfolgen", schreibt sie weiter.

Mögliche Unklarheit im Verfahren kostete Brewer sein Leben

In Texas müssen die Geschworenen einstimmig für die Todesstrafe stimmen. Es gibt aber Kritik daran, dass die Anweisungen für die Jury missverständlich seien. Brewers Anwälte scheiterten mit dem Versuch, die Hinrichtung mit einem Gnadengesuch wegen dieses Missverständnisses zu verhindern.

Auch Gesetzesänderungen zur eindeutigeren Formulierung dieser Anweisungen scheiterten bislang laut "Texas Tribune". Das sei allerdings nichts Politisches, sagt der demokratische Abgeordnete Joe Moody, der auch im Justizausschuss sitzt. "Es geht um die Frage, ob die gewaltige Macht der Regierung, ein Leben zu nehmen, wissentlich und nicht durch eine Art von Trickserei ausgeübt wird." Deshalb setzte sich der Abgeordnete bereits im texanischen Parlament ein, dass die Führer beider Parteien und beider Kammern schnell eine Gesetzesänderung beschließen sollten. Weiter wird Moody zitiert: "So kann es nicht weitergehen. Das ist moralisch falsch."

In einem von seinen Anwälten veröffentlichten Video hat Brewer Reue geäußert und sich bei der Familie seines Opfers entschuldigt. "Es tut mir leid, was ich getan habe", sagt er darin. "Der 53 Jahre alte Mann, den Sie jetzt sehen, ist nicht der 19-Jährige, der ich im April 1990 war. Ich kenne diesen Jungen nicht einmal."

"Wenn man 19 oder 20 Jahre alt und verwirrt ist, oder Drogen nimmt und trinkt, oder mit den falschen Leuten abhängt, dann hat man kein echtes Wertesystem", sagt Brewer weiter. "Ich denke, man würde das einen moralischen Kompass nennen."

Mit Brewers Hinrichtung sind in diesem Jahr in Texas bereits sieben Menschen hingerichtet worden. In den gesamten USA sind es 21. Laut einer neuen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Gallup unterstützen 53 Prozent der US-Bürger die Todesstrafe für verurteilte Mörder. Das ist der niedrigste Wert seit 1972. (the)

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