Ein als Missbrauchstäter verurteilter Priester ist von der katholischen Kirche über Jahrzehnte hinweg wieder eingesetzt worden. Acht Jahre, nachdem der Mann verstorben ist, soll der Fall nun aufgearbeitet werden.
Die katholische Kirche hat vor Jahren in Nordrhein-Westfalen einen wegen Missbrauchs verurteilten Straftäter wieder als Priester eingesetzt - ohne die Gemeinden darüber zu informieren. In mehreren Fällen wurde der 2016 verstorbene Mann mutmaßlich erneut zum Missbrauchstäter.
Haftstrafe wegen Unzucht bereits 1969
Wie das Erzbistum Paderborn am Mittwoch mitteilte, wurde der Priester aus dem Bistum Aachen 1969 wegen "Unzucht an minderjährigen Jugendlichen" zu einer Haftstrafe verurteilt, die er 1970 und 1971 im offenen Vollzug in Attendorn verbüßte. Zwei fachärztliche und psychologische Gutachten sowie die Einschätzung des damaligen JVA-Leiters seien damals zu dem Schluss gekommen, dass bei einem künftigen Einsatz kein erneuter sexueller Missbrauch zu befürchten sei.
Erzbistum bittet um Hinweise
Das Bistum Aachen bat anschließend das Erzbistum Paderborn, den Priester in seinem Gebiet einzusetzen. Er arbeitete daraufhin in Peckelsheim, Letmathe, Rüthen und Arnsberg. Die Pfarrer und Seelsorger in den jeweiligen Gemeinden wurden nicht über die Vorgeschichte des Geistlichen informiert. 1991 erhielt das Erzbistum Hinweise darauf, dass der Mann sexuelle Kontakte zu einem Jugendlichen unterhalten solle. Daraufhin wurde er nach Arnsberg versetzt. Später wurden weitere Vorwürfe aus seiner Zeit in Peckelsheim und Rüthen bekannt.
"Ausdrücklich bedauert das Erzbistum den nicht nur aus heutiger Sicht unverantwortbaren Einsatz des Priesters", so das Erzbistum Paderborn. Dem berechtigten Interesse der betroffenen Gemeinden nach einer umfänglichen Darstellung des Falles solle nun nachgekommen werden. Das Erzbistum bittet mögliche weitere Betroffene oder Personen, die mit relevanten Informationen zur weiteren Aufklärung beitragen können, sich bei den unabhängigen Ansprechpersonen oder der Interventionsstelle des Erzbistums zu melden. Alle Meldungen würden absolut vertraulich behandelt. (dpa/phs)
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