Der gewaltsame Tod des sechsjährigen Joel im September des vergangenen Jahres hatte bundesweit schockiert. Nun ist ein Jugendlicher verurteilt worden.

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Wegen Mordes an einem sechsjährigen Jungen in Pragsdorf in Mecklenburg-Vorpommern hat das Landgericht Neubrandenburg einen 15-Jährigen zu einer langjährigen Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte sieben Jahre und neun Monate.

Das Landgericht Neubrandenburg sah es laut Urteil als erwiesen an, dass der Jugendliche auf den kleinen Joel eingestochen hatte. Der Junge war am Abend des 14. September vergangenen Jahres mit schwersten Stichverletzungen in einem Gebüsch bei einem Bolzplatz gefunden worden. Versuche, ihn wiederzubeleben, blieben erfolglos.

Jugendlicher hatte sich in Widersprüche verstrickt

Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige war ursprünglich wegen Totschlags angeklagt worden. Der Prozess fand wegen seines Alters bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Donnerstag waren Pressevertreter zugelassen.

Nach Angaben von Christine Habetha, Anwältin von Joels Eltern und Vertreterin der Nebenklage, hatten sie und auch die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert. Demnach hatte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Jugendstrafe und Habetha die Höchststrafe von zehn Jahren und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Totschlag plädiert und sieben Jahre gefordert.

Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Der nun Verurteilte war rund zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden. Er galt als letzter Mensch, der Joel lebend gesehen hatte. Der Jugendliche hatte sich nach früheren Angaben der Ermittler in Widersprüche verstrickt. Zudem war demnach seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden worden. Er und die Familie des Opfers hätten sich aus dem Dorf gekannt.

Verteidigung plädierte auf Verurteilung wegen Totschlags

Vorige Woche hatte ein umfassendes Geständnis des Jugendlichen für Überraschung gesorgt. Nach Aussage Habethas sagte der Angeklagte - anders als zuvor - aus, allein gehandelt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Sechsjährige war nachmittags zum Spielen unterwegs und nicht wie vereinbart nach Hause gekommen. Am Abend fanden Suchtrupps das schwer verletzte Kind, das kurz darauf starb. Die Verteidigung des 15-Jährigen plädierte im Prozess auf eine Verurteilung wegen Totschlags. (dpa/afp/phs)

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