Ein Foto, dass eine junge Jägerin auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte, hat eine Welle von Gerichtsverfahren ausgelöst. Jetzt sind die Urteile gesprochen worden.

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Eine Flut von Hasskommentaren nach dem Post einer jungen Jägerin hat in mehr als 50 Fällen zu juristischen Konsequenzen geführt. Dazu gehörten nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) vom Samstag Strafbefehle, Urteile, Schmerzensgeld oder Unterlassungserklärungen.

Unter dem Pseudonym "Waidfräulein" hatte die Frau aus Norddeutschland im Frühjahr 2018 ein Foto von sich mit einem zuvor von ihr erlegten Fuchs auf Facebook gepostet. Der Beitrag wurde bis heute mehr als 5000 mal kommentiert, den Angaben zufolge gab es allein innerhalb von 48 Stunden mehr als 2000 Hasskommentare.

Mehrere 10.000 Euro Strafe und Verfahrenskosten für Hasskommentatoren

In Kooperation mit dem Jagdverband habe ein Experte für Internetkriminalität mehr als 50 Fälle erfolgreich abgeschlossen, hieß es. Weitere Verfahren laufen demnach noch.

"Neben Unterlassungserklärungen gab es über ein Dutzend straf- und zivilrechtliche Verurteilungen", schreibt der Verband. Hasskommentatoren müssten insgesamt mehrere 10.000 Euro Strafen und Verfahrenskosten bezahlen.

Für die Beleidigung der Frau mit einer abfälligen Bezeichnung für das weibliche Geschlechtsorgan waren demnach 3800 Euro für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld fällig. "Miststück" und "Abschaum" kosteten 3300 Euro.

Attacken wie "Schlampe", "besuchen, fesseln, knebeln" und "Ladung Schrot ins Hinterteil" führten zu Folgekosten von 2000 Euro. Auf "Ich sag nur Karma, Du Dreckstück" folgten 1600 Euro und auf "Hässliche Frau, pass auf Deine Gesundheit auf. Wir finden Dich" 1400 Euro an Kosten.

"Wir raten jedem, der von Hasskriminalität im Internet betroffen ist: Beweise sichern und Anzeige erstatten", sagte DJV-Präsident Volker Böhning zu den Fällen. Es brauche einen langen Atem, aber Straftäter müssten lernen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.  © dpa

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