Ein Berufungsgericht in der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong hat die Verbreitung des Liedes "Glory to Hong Kong" verboten. Mit dem Urteil am Mittwoch gab das Gericht einem Antrag der Hongkonger Regierung statt, die gegen eine Entscheidung aus der Vorinstanz in Berufung gegangen war. "Glory to Hong Kong" (in etwa: Ruhm für Hongkong) gilt als Lied der prodemokratischen Protestbewegung von 2019. Vom Verbot wäre betroffen, wer das Lied beispielsweise verbreitet oder aufführt, um etwa die Abspaltung Hongkongs von China zu befürworten oder die Hymne zu beleidigen.
Der Komponist habe gewollt, dass das Lied als "Waffe" diene, begründete das Gericht. "Es wurde als Antrieb für die gewalttätigen Proteste genutzt, die Hongkong seit 2019 plagen", hieß es weiter. Die gerichtliche Verfügung sei auch notwendig, um Plattformen zum Entfernen "problematischer Videos in Verbindung mit dem Lied" zu bewegen. Denn nicht identifizierbare Personen hätten online Straftaten im Zusammenhang mit dem Lied begangen und es sei nicht praktikabel gewesen, jede einzeln zu verfolgen, hieß es in der Begründung der Richter.
2019 gab es während der Proteste der prodemokratischen Bewegung schwere Ausschreitungen in Hongkong. Das Lied wurde damals sehr beliebt. Die chinesische Regierung in Peking hatte seit den Demonstrationen ein umstrittenes Sicherheitsgesetz eingeführt, welches die Hongkonger Regierung in diesem Jahr als eigene Norm mit Erweiterungen und strengeren Strafen im nicht frei gewählten Parlament verabschiedete. Kritiker sehen darin eine weitere Einschränkung der Meinungs- und Redefreiheit in der früheren britischen Kronkolonie.
"Glory to Hong Kong" missfiel der Regierung auch, da Suchmaschinen im Internet es mitunter als offizielle Nationalhymne Hongkongs anzeigten. Die offizielle Hymne ist allerdings "Marsch der Freiwilligen" - die Hymne der Volksrepublik China. Berichten zufolge wurde "Glory to Hong Kong" auch fälschlicherweise bei internationalen Sportwettkämpfen abgespielt. Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht in der Vorinstanz den Antrag der Regierung, das Lied zu untersagen, unter Verweis auf die Meinungsfreiheit zurückgewiesen. © dpa
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